Belmarsh Tribunal fordert Freiheit für Assange und Ende des Espionage Act

Wikileaks-Gründer Julian Assange hat einen neuen Mitstreiter: Der Whistleblower Daniel Ellsberg fordert die US-Regierung zu einer Klage gegen sich heraus.

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(Bild: Londisland/Shutterstock.com)

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Von
  • Monika Ermert

Seit 2019 sitzt Wikileaks-Gründer Julian Assange im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh und kämpft gegen seine Auslieferung an die USA. Beim dritten "Belmarsh Tribunal" forderte der Vater aller Whistleblower, Daniel Ellsberg, die US-Regierung heraus, ihn als „Mitverschwörer“ zu verklagen. Auch er sei im Besitz der Informationen über den Drohnenkrieg gewesen, die Wikileaks mit Journalisten veröffentlicht habe. Dem von der Wau-Holland-Stiftung unterstützten Tribunal am Freitag in Washington folgten 5000 Zuschauer online.

Ellsberg hofft, mit der Herausforderung einen Präzedenzfall zu schaffen, um dem US Espionage Act endlich den Garaus zu machen. Das Gesetz von 1917 zielte ursprünglich auf Spione. Inzwischen wird es aber zunehmend gegen Whistleblower eingesetzt, wie die Anwälte Jesselyn Radack und Ben Wizner in ihren Plädoyers unterstrichen. Radack vertritt den Ex-Drohnenpiloten Daniel Hale, der zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Wizner von der American Civil Liberties Union vertritt Edward Snowden, der die Massenüberwachung durch die NSA offenbarte und nach Russland floh.

Die Anklage gegen Assange auf Basis des Espionage Act sorgt für eine weitere Ausdehnung des Gesetzes. Erstmals geht die US-Justiz nicht gegen den Whistleblower, sondern gegen denjenigen vor, der geleakte Informationen veröffentlicht. Daher haben sich mittlerweile auch die großen Redaktionen, die mit Wikileaks zusammengearbeitet haben, und eine Reihe von Politikern hinter Assange gestellt. Ein Land, das die Auslieferung eines Herausgebers aus dem Ausland erzwingt und diesen in den USA auf Grundlage des Espionage Act verurteilt, sei ein verändertes Land, warnte Wizner.

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Ellsberg will ein Grundsatzurteil zur Verfassungswidrigkeit des Espionage Act erzwingen. Denn erstens schaffe das Gesetz das im ersten Verfassungszusatz garantierte Recht auf Meinungsfreiheit praktisch ab. Außerdem entspricht es in vieler Hinsicht nicht rechtsstaatlichen Prinzipien. Angeklagten wird beispielsweise Einsicht in die Beweismittel ihrer Ankläger versagt. Ob die US-Justiz auf die vom Leaker der Pentagon-Papers erhobene Forderung eingeht und reagiert, ist alles andere als sicher. Man sei wohl nicht erpicht auf eine Anklage gegen ihn, sagte Ellsberg.

Auf anderem Weg hofft die Bürgerrechtsanwältin Margaret Ratner Kunstler Assanges Anklage zu Fall zu bringen. Sie hat gemeinsam mit der Medienanwältin Deborah Hrbek und mehreren Journalisten die CIA und deren damaligen Chef Mike Pompeo persönlich verklagt. Pompeo habe Anwälte und Journalisten bei Besuchen Assanges in der ecuadorianischen Botschaft ausspähen lassen – unter anderem durch das Filzen der beim Botschaftspersonal hinterlegten Laptops und Telefone. Pompeo forderte zwar vor wenigen Tagen vom Gericht die Abweisung der Klage, weil die nationale Sicherheit berührt gewesen sei und die Eingriffe im Ausland stattgefunden hätten. Kunstler sieht aber die Chance, dass der unbestrittene Sachverhalt der Ausspähung privilegierter Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant eine Anklage gegen Assange in den USA unmöglich mache.

Update

Aussage zu rechtsstaatlichen Prinzipien in Absatz 4 korrigiert.

(tiw)