EU-Datenschützer zu Cookie-Bannern: Ablehnungsfunktion muss sofort dabei sein

Der Europäische Datenschutzausschuss hat ein Papier zu Cookie-Bannern veröffentlicht, das irreführende Hinweise und Designs auf Schaltflächen ausschließen soll.

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(Bild: Datenschutz-Stockfoto/Shutterstock.com)

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Die EU-Datenschutzbeauftragten haben gemeinsame Leitlinien für die Identifikation unfairer und rechtswidriger Cookie-Banner ausgearbeitet. Laut dem jetzt veröffentlichten Berichtsentwurf der Arbeitsgruppe des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) sollen acht häufig zu beobachtende Praktiken, um eine Einwilligung zum Sammeln persönlicher Daten für gezielte Werbung und Online-Tracking zu ergattern, in die nicht statthafte Kategorie fallen. Die Ergebnisse entsprechen Praktikern zufolge weitgehend der in Deutschland bereits publizierten "Orientierungshilfe Telemedien".

Als Verstoß gegen die E-Privacy-Richtlinie werten die Datenschützer dem Papier zufolge, wenn dem "Akzeptieren"-Button auf erster Ebene keine mehr oder weniger ebenbürtige Option zum Ablehnen gegenübersteht. Bereits vorangekreuzte Kästchen anstelle einer aktiven Zustimmungsmöglichkeit erachten die Aufseher als unvereinbar mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Richtlinie für den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation. Zu umständlich erscheinen ihnen zudem eingebettete Textlinks zur Ablehnung oder Verweise auf eine andere Seite außerhalb des Banners, um erst dort die Datenerhebung verweigern zu können.

Die Taskforce kritisiert auch die Gestaltung vieler Vorschaltseiten. Farbwahl und Kontraste bei Schaltflächen könnten dazu führen, dass die Option "Alle akzeptieren" gegenüber den anderen verfügbaren deutlich hervorgehoben wird. Dies sei irreführend. Auch das Vorspiegeln berechtigter Interessen an der Installation nicht notwendiger Cookies oder das Ausgeben solcher Browserdateien als "essenziell" steht auf der schwarzen Liste. Das gilt auch für eine fehlende dauerhafte Möglichkeit, eine zunächst erteilte Zustimmung zu widerrufen.

Nicht klargestellt hat die Arbeitsgruppe etwa, welche Farben und Kontraste von Schaltflächen konkret als irreführend gelten oder wo ein gut sichtbarer und standardisierter Platz für den Widerruf der Einwilligung sein könnte. Eventuell gibt es dazu noch weitere Hinweise in der noch zu beschließenden finalen EDSA-Fassung. Die Taskforce gründete sich im September 2021, nachdem die österreichische Bürgerrechtsorganisation Noyb die ersten 500 Beschwerden gegen Cookie-Banner eingereicht hatte. Mittlerweile sind daraus laut dem Verein über 700 geworden. Zudem liefen erste Gerichtsverfahren wegen Entscheidungen einer bayerischen Datenschutzbehörde, die keine Maßnahmen gegen eindeutig irreführende Designs ergriffen habe.

(mki)