Lieferkettengesetz: SAP hält für Extra-Modul die Hand auf​, Anwender sind sauer

Dass SAP zusätzliche Gebühren für Software aufruft, die wegen des Gesetzes für humane und ökologische Lieferketten nötig ist, weckt Unmut bei der DSAG.

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(Bild: nitpicker/Shutterstock.com)

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Von
  • Achim Born

Mit Jahresbeginn ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten. Mehr oder minder konkret sind hier die Vorgaben an Unternehmen niedergeschrieben, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten angemessen zu beachten. Sie stehen gegenüber dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) in der Pflicht, dies entsprechend transparent und revisionssicher zu dokumentieren. Dass die betrieblichen Anwendungssysteme für die Umsetzung entsprechend anzupassen sind, liegt auf der Hand. Seit Herbst vergangenen Jahres hat folgerichtig SAP auch eine Lösung im Portfolio, mit der sich die spezifischen Anforderungen des Gesetzes umsetzen lassen.

Zum großen Unmut der Anwender lässt sich der Softwarekonzern das Ganze extra bezahlen. Vertreter der DSAG (Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe) üben jedenfalls deutliche Kritik an ihrem Software-Lieferanten. Denn Unternehmen müssen zur Umsetzung zusätzlich eine Lösung wie SAPs Ariba Supplier Risk Ariba Risk Management lizenzieren und mit entsprechendem Aufwand in der eigenen Organisation einführen, erläutert Thomas Henzler.

Sauer über die Extra-Gebühren: DSAG-Fachvorstand Thomas Henzler

(Bild: DSAG)

Der DSAG-Fachvorstand Lizenzen, Service & Support – im Berufsleben IT-Chef bei der Piller Blowers & Compressors GmbH – kritisiert, dass der Hersteller damit von der bewährten Praxis abweicht, Ergänzungen zur Umsetzung neuer gesetzlicher Vorgaben kostenfrei als Teil der Wartung verfügbar zu machen. Um die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in den SAP-Landschaften nachkommen zu können, wurde beispielsweise zuletzt SAP Information Lifecyle Management (SAP ILM) ohne Zusatzkosten bereitgestellt.

Aus technischer Perspektive lässt sich die Abkehr von dem bisherigen Vorgehen mit SAPs neuer Produktpolitik (Stichwort: modulares ERP) erklären, neue Geschäftsprozess-Erweiterungen und -Funktionen als eigenständige Services zu realisieren. „Es kann nicht sein, dass die Kunden nun zukünftig für die Mindestumsetzung gesetzlicher Vorgaben extra bezahlen müssen in Form zusätzlicher Lösungen, die SAP damit in den Unternehmen platziert“, macht Henzler deutlich.

Anders formuliert: Die gesetzlichen Anforderungen dürfen nicht als trojanisches Pferd dienen, den Einsatz weiterer Anwendungen in den Unternehmen zu forcieren. Da Unternehmen weiterhin die volle Wartungsgebühr für ihre betriebliche Anwendungssoftware wie beispielsweise S/4HANA auf den Tisch legen, verlangt DSAG-Vorstand Henzler klare kommerzielle Konzepte von SAP dafür, wie im Rahmen der modularen ERP-Produktpolitik mit gesetzlichen Anforderungen verfahren wird. Dabei sollten zumindest bezahlte Wartungsgebühren für ERP-Systeme angerechnet werden, falls entsprechende Funktionen nicht im Rahmen der Wartung ausgeliefert werden.

(jvo)