Elektroschrott: Bayerns Gesundheitsminister will Einweg-E-Zigaretten verbieten

Bayerns Gesundheitsminister Holetschek sieht E-Zigaretten kritisch und fordert ein Verbot der Einweg-Variante. Allerdings aus Umweltschutzgründen.

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(Bild: Morten B/Shutterstock.com)

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  • dpa

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) macht sich für ein bundesweites Verbot von Einweg-E-Zigaretten stark. "Klar ist: Auch E-Produkte sind keinesfalls harmlos", sagte Holetschek der Deutschen Presse-Agentur in München. "Bei Einweg-E-Zigaretten kommt zum unvermeidlichen gesundheitlichen Risiko des Konsums auch noch vermeidbare Umweltverschmutzung hinzu." Der Freistaat habe deshalb Anfang Januar eine Bundesratsinitiative beschlossen, um die Einwegprodukte aus dem Verkehr zu ziehen.

Nach nur einmaliger Nutzung fallen bei diesen nämlich Elektroschrott, Plastikmüll und Alt-Batterien an. Einweg-E-Zigaretten sind mit einer nicht wieder auffüllbaren aromatisierten Flüssigkeit gefüllt und haben eine nicht wieder aufladbare Batterie. Nach vollständigem Gebrauch sind sie deshalb offiziell Elektroschrott. Dennoch wird ein erheblicher Anteil über den Restmüll entsorgt, was zu Rohstoffverlust und noch dazu zur Gefahr von Bränden führt.

"Der Freistaat ist mangels Rechtsgrundlage derzeit nicht befugt, den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten zu beschränken", erläuterte Holetschek. Mit der Bundesratsinitiative soll daher die Bundesregierung aufgefordert werden, sich auf EU-Ebene für ein Verkaufsverbot entsprechender Wegwerfprodukte einzusetzen.

Das Verbot soll aber explizit nur die Einmal-Variante betreffen. "Ein vollständiges Verbot von E-Zigaretten kommt nach meiner Einschätzung jedenfalls derzeit nicht in Betracht", erläuterte Holetschek. Jedoch: "Sollten Langzeitstudien bestätigen, dass die von E-Produkten für Passivrauchende ausgehenden gesundheitlichen Gefahren vergleichbar mit denen sind, die von Tabakpassivrauchen ausgehen, bin ich dafür, dass für Tabak- und entsprechende E-Produkte grundsätzlich dieselben Regeln gelten in Bezug auf Nichtraucherschutz und Vorgaben für Werbung."

(bme)