GĂĽtliche Einigung mit PC-WELT im Streit um "Volks-PC" [Update]

Der Streit um manipulierte Messprotokolle, auf die sich die Zeitschrift PC-WELT bei der Beurteilung des "Volks-PC I" berufen hatte, wurde ohne gerichtliche Entscheidung beigelegt.

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Von
  • JĂĽrgen Kuri

Im Streit um Messprotokolle, auf die sich die Zeitschrift PC-WELT bei der Beurteilung des "Volks-PC I" berufen hatte, hat sich der Heise Zeitschriften Verlag, Hannover, mit dem IDG Magazine Verlag, München, gütlich geeinigt. In der mündlichen Verhandlung vor dem Hamburger Landgericht über eine einstweilige Verfügung vom 9. Dezember 2002 hat der Heise Zeitschriften Verlag klar gestellt, dass mit der Berichterstattung auf heise online über die Messprotokolle kein Fälschungsvorwurf gegenüber der Redaktion der Zeitschrift PC-WELT beabsichtigt war. Wörtlich heißt es in dem jetzt vorliegenden Protokoll des Landgerichts: "Die Antragsgegnerin [Heise, Anm. d. Red.] hat nie einen Fälschungsvorwurf dahingehend erheben wollen, die von der Antragstellerin veröffentlichten Protokolle der Firma OBL seien von der Antragstellerin selbst hergestellt oder in irgendeiner Weise verändert worden. Die Antragsgegnerin hat lediglich auf Ungereimtheiten hinsichtlich der behaupteten Auftragserteilung an das Prüflabor durch die Antragstellerin hinweisen wollen."

Hintergrund war der Streit um die Darstellung der Überschreitung der EMV-Grenzwerte durch den "Volks-PC I", den der Discounter Plus und Bild.T-Online.de im Oktober 2002 angeboten hatten. Die PC-WELT hatte behauptet, dafür drei Messungen in Auftrag gegeben zu haben, zwei davon an von ihr eingekauften PCs. Tatsächlich waren jedoch diese beiden Messungen von einem Industrieunternehmen veranlasst worden, das mit dem Hersteller des "Volks-PC I" im Wettbewerb steht. Etwa einen Monat nach der ursprünglichen Veröffentlichung hatte die PC-WELT ihre Darstellung selbst dahingehend korrigiert, dass sie mit dem Messlabor vereinbart habe, die ursprünglich für das Industrieunternehmen erstellten Messprotokolle auf ihren Namen umzuschreiben.

Dieser Vorgang dürfe nicht als Fälschung bezeichnet werden, weil er nicht der juristischen Definition einer Urkundenfälschung entspricht, so das Hamburger Landgericht in der mündlichen Verhandlung. Der Heise Zeitschriften Verlag nahm daraufhin seinen Widerspruch gegen die diesbezügliche einstweilige Verfügung zurück. Mit der zu Protokoll des Gerichts gegebenen Erklärung einigten sich die Streitparteien ohne gerichtliche Entscheidung über den Widerspruch. Der Heise Zeitschriften Verlag erkannte die einstweilige Verfügung als endgültig an und verzichtete ausdrücklich auf weitere Rechtsmittel. Der IDG Verlag nahm den Verzicht an und erklärte sich bereit, seine außergerichtlichen Kosten für die mündliche Verhandlung selbst zu tragen.

Siehe auch die Quellen zum Streit um die Messprotokolle fĂĽr den Volks-PC: (jk)