FDP: Kulturflatrate als Einstieg in den Kultur-Sozialismus

Während die Musikpiraten konkrete Antworten auf die Fragen von Schriftstellern, Übersetzern und Verlegern zur Kulturflatrate geben, lehnt der Kulturexperte der FDP-Bundestagsfraktion Hans-Joachim Otto das Vergütungssystem grundsätzlich ab.

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Von
  • Reiko Kaps

Nachdem Schriftsteller, Übersetzer und Verleger der SPD und den Grünen Fragen zu der von beiden Parteien erwogenen Pauschalvergütung für Filesharing übersandt hatten, tauchen mittlerweile erste Antworten darauf auf: Obwohl nicht direkt gefragt, antworteten die FDP-Bundestagsfraktion und die Musikpiraten, ein Verein, der sich nach eigener Aussage die Förderung freier Kultur und Musik auf die Fahnen geschrieben hat.

Während der Musikpiraten-Vorsitzende Christian Hufgard detailliert auf die Fragen eingeht, lehnt der FDP-Kulturexperte Hans-Joachim Otto die Kulturflatrate grundsätzlich ab. Seiner Meinung nach sei ein solches Vergütungssystem der "Einstieg in den Kultur-Sozialismus": Wenn Eigentumsrechte nichts mehr zählten, Kulturschaffende enteignet würden und eine intransparente Mammutbürokratie wie die GEZ Geld verteile, werde die Gesellschaft "intellektuell und kulturell versiegen". Eine Kulturflatrate legalisiere rechtswidrige Internetangebote, entwerte faktisch das Urheberrecht im Internet und enteigne die Rechteinhaber. Zusätzlich verhindere die Kulturflatrate die Entwicklung neuer Online-Vertriebsformen. Die FDP werde jedoch alle Bemühungen unterstützen, die "der Stärkung des Urheberrechts im digitalen Kontext und einer Förderung des Respekts vor dem geistigen Eigentum dienen".

Für Christian Hufgard vom Verein Musikpiraten ist "der Begriff Kulturflatrate massiv irreführend", schreibt er in seiner Antwort auf den Fragenkatalog. Der Begriff suggeriere mehr, als er tatsächlich enthalte. Die Kulturflatrate sei kein Vergütungs- sondern ein Entschädigungsmodell. Analog zu den Pauschalabgaben auf Leermedien, Drucker, Kopierer oder CD-Brenner entschädige sie Urheber für nicht-verhinderbare Privatkopien. Als solche müsse sie sich angemessen zu den Reproduktionskosten verhalten. Was die Höhe der Abgabe pro Abschluss angeht, hält er die von Justizministerin Zypries ins Spiel gebrachte Zahl von 50 Euro pro Monat und Anschluss für vollkommen unangemessen: "Ein Betrag von 3 Euro wäre schon eher im Bereich des Akzeptablen". Ausgehend von 20 Millionen Breitbandanschlüssen rechnet Hufgard vor, dass den Urhebern auf diese Weise 60 Millionen Euro pro Monat zufließen könnten. Eine Kulturflatrate enteignet die Urheber und Rechteinhaber laut Hufgard nicht: Sie behalten weiterhin das Recht an kommerziellen Veröffentlichungen. Eine Kulturflatrate regele nur das private, nicht-kommerzielle Zugänglichmachen von Inhalten. "Die nicht genehmigte kommerzielle Verwertung ist weiterhin als Straftat zu verfolgen", fügt Hufgard hinzu. (rek)