Millionenvergleich: Österreichs Post verkaufte Partei-Affinität der Österreicher

2,2 Millionen Österreicher waren vom Datenschacher der Post betroffen. 2.000 von ihnen erhalten jetzt Entschädigung.

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Ein Briefkasten der Österreichischen Post

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 3 Min.

Die Österreichische Post ist groß im Datenhandel tätig. Sie verkauft Werbetreibenden Daten über Millionen Österreicher. Anfang 2019 deckte das Magazin Addendum auf, dass dort für 2,2 Millionen Österreicher auch eine Bewertung der "Affinität" zu bestimmten politischen Parteien gekauft werden kann. Ohne Zustimmung der Betroffenen. Gut 2.000 Österreicher registrierten sich daraufhin bei der Plattform Cobin Claims, die jetzt einen außergerichtlichen Vergleich mit der Post erzielt hat.

Jeder der Teilnehmer erhält "bis zu 1.350 Euro", berichtet der Österreichische Rundfunk (ORF) in seiner Wirtschaftsfernsehsendung ECO; in Summe sind das bis zu 2,7 Millionen Euro. Die Post AG bestätigt den Vergleich, nennt aber keine konkreten Zahlen. Wer sich damals nicht bei Cobin Claims registriert hat, geht dort leer aus, kann aber selbst den Rechtsweg beschreiten. Dem Vernehmen nach tut ein Wiener Anwalt das im eigenen Namen, das Verfahren läuft.

Die Post hat angegeben, den Verkauf politischer Einstellungen beendet zu haben. Illegal sei dieser aber nicht gewesen. Die österreichische Datenschutzbehörde sieht das anders. Sie hat über die Österreichische Post AG eine Strafe von 18 Millionen Euro verhängt, zuzüglich 1,8 Millionen Euro Verfahrenskosten, weil sie eben behauptete politische Einstellungen ohne Zustimmung oder andere rechtliche Grundlage verarbeitet hat. Außerdem sei die vorgeschriebene Datenschutz-Folgenabschätzung zu spät und mangelhaft erstellt worden. Darüber hinaus habe die Post Teile ihres Datenhandels versteckt, in dem sie im Verzeichnis zur Datenverarbeitungstätigkeit inkorrekte Angaben gemacht hat.

Allerdings gab es im Bescheid einen Formfehler, der Österreichs Post die fast 20 Millionen Euro schwere Datenschutzstrafe erspart hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich den Bescheid aufgehoben und das Verfahren eingestellt (Az. W258 2227269-1/14E), weil die Datenschutzbehörde nur die Österreichische Post AG, aber keine konkreten, rechtlich verantwortlichen Mitarbeiter des Unternehmens belangt hat. Das aber wäre aufgrund neuer Judikatur, die es zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung durch die Datenschutzbehörde noch nicht gegeben hat, Voraussetzung für eine Strafe.

Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat das Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen, weil hier keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung vorlägen. Die Datenschutzbehörde versucht derzeit mittels außerordentlicher Revision, den VwGH davon zu überzeugen, dass sehr wohl eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt; stimmt er zu, würde die Entscheidung noch einmal überprüft.

Mehr Infos

Unterdessen hat die Datenschutzbehörde der Post eine neue Strafe von 9,5 Millionen Euro aufgebrummt, weil die Post Auskunftsbegehren elektronisch nicht per E-Mail, sondern nur per Online-Formular entgegennimmt. Auch dagegen hat das Unternehmen Rechtsmittel ergriffen.

(ds)