Grüne verteidigen Kulturflatrate

Die Einführung einer Pauschalgebühr zur Legalisierung von Filesharing geschützter Werke bietet nach Ansicht der Oppositionspartei die Möglichkeit, alte, von Seiten der Musikindustrie angestachelte Grabenkämpfe zu beenden.

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Die Einführung einer Kulturflatrate bietet nach Ansicht der Grünen die Möglichkeit, alte, von Seiten der Musikindustrie angestachelte Grabenkämpfe mit den Nutzern zu beenden. Dies geht aus der heise online vorliegenden Antwort der Oppositionspartei auf eine Reihe kritischer Fragen zurück, die Verbände nach der Befürwortung einer Pauschalgebühr zur Legalisierung von Filesharing geschützter Werke durch die Grünen aufgeworfen hatten. Es sei dringend an der Zeit, "gemeinsam nach konstruktiven Lösungen zu suchen", heißt es in dem Schreiben weiter. Das von den Grünen in Auftrag gegebene Rechtsgutachten über die Machbarkeit einer Kulturflatrate möge als "Grundlage und Aufforderung" verstanden werden, einen fairen Ausgleich zwischen Nutzerinteressen und Urhebern im Netz auszuloten.

Mit den "diffizilen" Aspekten der konkreten Ausgestaltung einer entsprechenden Pauschalgebühr für Privatkopien in Tauschbörsen befassen sich die Grünen derzeit noch, geht aus der Antwort hervor. Die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ins Spiel gebrachte Höhe des Monatsbeitrags in Höhe von 50 Euro sei aber keineswegs nachvollziehbar. Die SPD-Politikerin habe selbst mittlerweile eingeräumt, dass ihre Aussage lediglich auf Vermutungen basierte. "Abschließende Zahlen" könne man derzeit nicht nennen, erläuterte Malte Spitz aus dem Bundesvorstand der Grünen die Zurückhaltung in diesem Punkt gegenüber heise online. Die Gebührenbelastung sei "von verschiedenen Faktoren abhängig, die im Zusammenhang gedacht werden müssen". Eine Staffelung sei aber auf jeden Fall angesichts der Geschwindigkeit des Netzzugangs praktikabel.

Ob es für "bedürftige" Nutzer einen Nulltarif geben soll, steht für die Grünen ebenfalls noch in den Sternen. Ziel sei es jedenfalls, weder sozial Schwache zu benachteiligen, noch Ausnahmetatbestände zu Lasten der Kreativen zu schaffen. Eine verpflichtende Abgabe für alle Surfer wäre "am einfachsten handhabbar". Die Rede sei zudem von einer "branchenübergreifenden Lösung", die sich neben Musik etwa auch auf Filme beziehe. "Häufig genannt" werde aber die Variante, für unterschiedliche Werkkategorien gesonderte Entgeltsätze festzulegen und zu berücksichtigen, wie of ein bestimmtes Werk heruntergeladen oder abgespielt worden sei. Zur Messung könnten die Dokumentation "beispielhafter Nutzungsmuster", Instrumente wie Umfragen und Bewertungen oder "datenschutzkonforme digitale Wasserzeichen" zum Einsatz kommen.

Eine Zusammenführung mit der Rundfunkgebühr können sich die Grünen "derzeit nicht vorstellen". Am sinnvollsten erscheine es, den Einzug des Beitrags über die Provider abzuwickeln. Dieser Ansatz wäre datenschutzfreundlich, da die Anbieter ohnehin über die für die Abrechnung benötigten Nutzerinformationen verfügten. Kommerzielle Angebote, die sich an den Bedürfnissen der Nutzer orientieren, hält die Partei für "weiterhin wünschenswert" und auch realistisch. Es dürfe nicht vergessen werden, dass sich die Qualität von per Filesharing erworbenen Werken sehr von der gewerblichen Konkurrenz unterscheide. So müsse in Tauschbörsen zumindest ein weiterer Nutzer die gewünschte Datei überhaupt anbieten. Im Übrigen bliebe die nicht lizenzierte kommerzielle Verbreitung geschützter Werke illegal und entsprechend verfolgbar.

Grundsätzlich führen die Grünen aus, dass mit einer Kulturflatrate eine "Neuordnung des Angebots kreativer Werke im Netz" einherginge. Die nichtkommerzielle Weitergabe und Vervielfältigung von digitalen, urheberrechtlich geschützten Werken über das Internet durch Privatpersonen würde damit erlaubt. Dafür sei eine Änderung im Urheberrechtsgesetz notwendig, mit der die Rechte der Autoren und Verwerter durch eine weitere "Schrankenregelung" begrenzt werden. Dies sei letztlich im Interesse der Urheber, eine Vergütung für die Nutzung ihrer Werke zu erhalten. Derzeit sehe die Praxis so aus, dass die Kreativen nur dann einen finanziellen Ausgleich erhielten, wenn Tauschbörsennutzer ermittelt und erfolgreich verfolgt würden. Dies sei nur selten der Fall.

Nicht geplant sei, politisch eine Definition von Qualität festzulegen. Zur Frage, ob gewisse Mediengenres oder unter besonderem Kostenaufwand geschaffene Werke auch speziell vergütet werden sollten, würden derzeit noch "innerparteilich unterschiedliche Diskussionen" geführt. Noch keine Antwort haben die Grünen auch darauf, ob es für die Verteilung der Gelder eine neue Institution etwa in Form einer Verwertungsgesellschaft geben müsste. Wichtig sei ihnen, dass die jeweiligen Verwaltungsgebühren "möglichst gering ausfallen".

Zu den Vorwürfen des FDP-Kulturexperten Hans-Joachim Otto, dass die Kulturflatrate einem Kultursozialismus gleichkomme, erklärte Spitz, dass das genaue Gegenteil der Fall sei. Es gehe gerade nicht um eine Enteignung der Künstler, sondern um ihre Vergütung und die Sicherung von Vielfalt im Medienbereich. Und dies mit der Vorgabe, die "immer stärkere Verfolgung" von Nutzern oder die von der Union in Erwägung gezogenen Internetsperren bei wiederholten Urheberrechtsverstößen gemäß dem Three-Strikes-Modell abzuwenden. Die Liberalen fungieren dem grünen Vorstandsmitglied zufolge so als "Sprachrohr" der Verwertungsindustrie. Der französische Weg dürfe hierzulande aber nicht gegangen werden. Er sei "rechtsstaatlich nicht haltbar und nicht zukunftsfähig".

Siehe dazu auch:

(Stefan Krempl) / (jk)