Patentklage gegen Twitter

Die US-Firma TechRadium hat den Kurznachrichtendienst wegen Verletzung dreier gewerblicher Schutzrechte auf Unterlassung und Schadensersatz in unbekannter Höhe verklagt.

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Über Twitter brauen sich dunkle rechtliche Wolken zusammen. Die US-Firma TechRadium hat den Betreiber des Microblogging-Dienstes wegen Verletzung dreier gewerblicher Schutzrechte auf Unterlassung und Schadensersatz in unbekannter Höhe verklagt. Auf Basis der US-Patente mit den Nummern 7,130,389, 7,496,183 und 7,519,165 betrachtet sich der vor allem für Sicherheitsbehörden, Verwaltungen, Firmen und das US-Militär tätige technische Dienstleister aus Texas als Erfinder eines Systems für Massenbenachrichtigungen. Diese Schutzansprüche sieht das Unternehmen, das vor allem Informationen zu Notfällen rasch verbreitet, durch den Mikroblogging-Service verletzt.

In der Klageschrift betont der Kläger, ein Informationssystem zu betreiben und zu verkaufen, mit dem ein Administrator oder sonstige Nutzer eine einzelne Nachricht gleichzeitig über eine Reihe von Kommunikationsschnittstellen an eine Gruppe von Abonnenten senden kann. Der Empfänger könne dabei auswählen, ob er die Botschaft etwa als automatischen Anruf, SMS oder E-Mail erhalten will. Diese Technologie werde von den erwähnten Patenten abgedeckt und von TechRadium unter der Marke "IRIS" (Immediate Response Information System) vertrieben. Die Lösung sei zum Zeitpunkt der ersten Patentanmeldung im Frühjahr 2005 einzigartig gewesen. Sie erspare es dem Sender, viele einzelne identische Nachrichten zu verschicken, und erlaube es dem Empfänger, einen Kanal und ein Medium seiner Wahl zum Erhalt der Botschaft auszuwählen.

Das Gezwitscher von Twitter-Nutzern wiederum funktioniert im Web genauso wie auf dem Mobiltelefon. Als Empfangsart lassen sich beispielsweise auch SMS festsetzen oder E-Mails. Als Voice-Mails können "Tweets" im Gegensatz zu anderen "Unified Messaging"-Techniken derzeit noch nicht ausgeliefert werden. TechRadium ist nun offensichtlich verärgert darüber, dass viele der eigenen Kunden auf den kostenlosen Twitter-Dienst umsteigen könnten. Die Firma behauptet im Rahmen ihrer in Houston, Texas, vor einem Bezirksgericht eingereichten Klage, dass der unliebsame Konkurrent die eigenen Patentansprüche mit seiner technischen Architektur "absichtlich, wissend" und mit "kaltschnäuziger Verachtung" verletzt habe. Twitter hat sich zu dem Fall noch nicht geäußert. Experten gehen davon aus, dass die Beklagte ein Nichtigkeitsverfahren gegen die von TechRadium ins Feld geführten breiten gewerblichen Schutzrechte anstrengen wird. (Stefan Krempl) / (jk)