NDR: Datenmissbrauch immer noch leicht möglich

Reporter des Radiosenders NDR Info sind Adresshändlern im Internet auf die Spur gekommen. Ihnen sind nach eigenen Angaben Millionen von Adressen angeboten worden.

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Im Internet werden einem Bericht von NDR Info zufolge auch ein Jahr nach Bekanntwerden der ersten Fälle von Datenmissbrauch weiter massenhaft persönliche Angaben von Verbrauchern gehandelt. Reportern von NDR Info sei es innerhalb weniger Stunden gelungen, auf dem Schwarzmarkt im Internet Tausende Datensätze zu kaufen, berichtet der Sender heute.

Der Datenhändler sitzt laut NDR offensichtlich in Tunesien. Er habe offenkundig gute Kontakte zu deutschen Call Centern. Die Radioreporter haben dem Händler nach eigenen Angaben 350 Euro für 3000 Adressen bezahlt. Die Datensätze enthielten neben Adresse und Geburtsdatum auch Bankverbindungen. Insgesamt seien den Reportern 1,5 Millionen Daten angeboten worden. Auch habe es Angebote aus Instanbul und von einem ehemaligen Call-Center-Mitarbeiter aus dem Rheinland gegeben

Betroffene, deren Angaben dem Sender zugespielt wurden, berichten von einem massivem Missbrauch ihrer Daten. Danach buchten etwa Glücksspielfirmen ohne Zustimmung regelmäßig Geld von den Konten ab. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, zeigte sich nicht überrascht. "Wo sich Personen außerhalb des europäischen Bereichs aufhalten und illegal mit Daten handeln, ist es schwierig, das zu unterbinden." Die Datenschutzbehörden seien machtlos, sagte Schaar nach NDR-Angaben. "Die Datenschutzbehörden brauchen Ressourcen, und die haben sie zum Teil noch nicht."

Der vor einem Jahr bekannt gewordene massive Datenhandel war neben der Mitarbeiterüberwachung bei der Telekom, der Deutschen Bahn und bei Lidl mit ein Auslöser für die Diskussionen um eine Novellierung des Datenschutzgesetzes. Im Juli stimmte der Bundesrat dem neuen Gesetz zu. Vom ursprünglich vorgesehenen Opt-in-Prinzip zur Weitergabe persönlicher Daten für Werbung, Markt- und Meinungsforschung nicht viel übrig geblieben. Laut dem jetzigen Gesetz dürfen listenmäßig erfasste Daten wie Name, Beruf, Adresse, Geburtsjahr oder Titel weiterhin auch ohne Zustimmung weitergegeben werden. (anw)