Auslegungssache 81: Fotos, Videos und der Datenschutz

Die datenschutzrechtliche Lage rund um Fotos und Videos von Personen ist komplex. Der c't-Datenschutz-Podcast klärt auf und gibt jede Menge praktische Tipps.

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Auslegungssache 80

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Holger Bleich
  • Joerg Heidrich

Das Datenschutzrecht führt in kaum einem anderen Gebiet zu so viel Unsicherheit wie beim Aufnehmen und Veröffentlichen von Fotos. Kein Wunder, sind doch hochauflösende Smartphone-Kameras mittlerweile allgegenwärtig. Leichtsinnige Zeitgenossen posten ohne Hemmungen widerrechtlich Fotos fremder Personen auf Instagram oder laden gleich ganze Videos zu TikTok hoch. Auf der anderen Seite versehen Lehrer aus Furcht vor rechtlichen Folgen die Kinderaugen auf Klassenfotos mit unnützen schwarzen Balken. Einige Vereine veröffentlichen Bilder von der Jubiläumsfeier im Zweifel lieber gar nicht mehr.

Die juristische Situation rund um Fotos und Videos ist komplex, weil hier viele Rechtsgebiete tangiert sind. Einerseits schützen Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz die Betroffenen, vulgo die Abgelichteten. Andererseits gewährt in Deutschland unter anderem das Kunsturheberrecht gewisse Spielräume. Und für Journalismus gelten nochmals andere Regeln. Viele Gründe für c't-Redakteur Holger Bleich und Heise-Verlagsjustiziar Joerg Heidrich, diese Thematik in Episode 81 des c't-Datenschutz-Podcasts zu sortieren und jede Menge Tipps für den Alltag herauszuarbeiten.

Fachanwältin Dr. Diana Ettig beim Podcasten

Kompetent zur Seite steht ihnen dabei ihre Gästin Dr. Diana Ettig. Die Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht verbindet dieses Gebiet mit ihrer besonderen Expertise im Datenschutzrecht. Ettig sortiert, wie die einschlägigen Gesetze zusammenspielen und erläutert anhand vieler Beispiele, welche Bedingungen nötig sind, um sorgenfrei Fotos veröffentlichen zu können. Es geht dabei um das freizügige Betriebsfest genauso wie um den abgebildeten Mitarbeiter und der Firmenbroschüre oder das schnell geschossene Foto vom Kinderfasching in der Kita.

Die Anwältin geht dabei auch auf aktuelle Rechtsprechung ein und zeigt auf, wo noch Rechtsunsicherheit besteht: "Ich würde sagen, das Thema ist sehr praxisrelevant, und dafür fast noch zu wenig vor Gericht." Ihre Ausführungen schließt Ettig mit dem Appell an Eltern, sehr vorsichtig mit dem Posten von Fotos oder Videos ihrer Sprösslinge zu sein: "Ich würde warten, bis die Kinder selbst in der Lage sind zu entscheiden, wozu natürlich auch ein gewisses Maß an Medienkompetenz vermittelt werden muss."

Episode 81:

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(hob)