Schädlicher "Autopilot": Aktionär verklagt Tesla

Der Elektroautohersteller Tesla soll entgegen seiner Berichtspflichten über seine Fahrassistenzsysteme falsche Informationen verbreitet haben.

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Auch auf diesen Unfall eines Tesla wurde im März 2021 die US-Verkehrsbehörde NHTSA aufmerksam. Allerdings spielte hier der "Autopilot" keine Rolle.

(Bild: South Brunswick Twp Police Department)

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Tesla soll im Zusammenhang mit seiner Fahrassistenzfunktion "Autopilot" dafür gesorgt haben, dass sich der Aktienkurs des Unternehmens nicht wie gewünscht entwickelt hat. Das wirft ihm ein Aktionär des Elektroauto-Herstellers vor, er hat deswegen beim US-Bundesgericht in San Francisco einen Antrag auf ein Sammelklageverfahren eingereicht (Az. 3:23-cv-00869). In dem fordert der Kläger von Tesla unter anderem Schadenersatz in ungenannter Höhe.

Tesla habe die Funktionen des Fahrassistenzsystems in seinen Darstellungen erheblich überbewertet, heißt es in der Klageschrift. Im Gegensatz zu den Darstellungen des Unternehmens stellten der "Autopilot" sowie auch die von Tesla angepriesene Software "Full Self-Driving" ein ernstes Unfall- und Verletzungsrisiko dar. Dafür werden in der Klageschrift diverse Medienberichte als Belege aufgeführt.

So habe die US-Verkehrsaufsichtsbehörde NHTSA im August 2021 nach Kollisionen von Tesla-Fahrzeugen mit stehenden Einsatzfahrzeugen eine formelle Untersuchung des "Autopiloten" eingeleitet. Im Juni 2022 sei bekannt geworden, dass der NHTSA Beschwerden von gut 750 Tesla-Besitzern über plötzliches und unerwartete Bremsmanöver vorgelegen hätten, schreibt der Kläger weiter.

Ende Januar 2023 habe die US-Börsenaufsicht SEC Untersuchungen zu Aussagen des Tesla-Chefs Elon Musk zum "Autopilot" eingeleitet. Dabei sei es um die Frage gegangen, ob Musk falsche zukunftsgerichtete Aussagen zu dem Fahrassistenzsystem getroffen habe. Allein diese Nachricht habe dafür gesorgt, dass der Kurs der Tesla-Aktie um gut 6 Prozent nachgelassen hatte.

Ähnlich tiefer notierte die Aktie, nachdem bekannt wurde, dass die NHTSA einen Rückruf von etwa 360.000 Tesla-Autos angeordnet hatte, die mit der Betaversion des "Full Self-Driving" ausgerüstet waren. Die NHTSA meinte, Teslas Software erlaube dem Fahrzeug, "Geschwindigkeitsbegrenzungen zu überschreiten oder Kreuzungen verkehrswidrig zu überqueren". Tesla schloss sich der Analyse der NHTSA nicht an, willigte der Aufforderung der Behörde zu einem Rückruf aber ein.

An der Sammelklage beteiligen können sollen sich alle Tesla-Aktionäre, die ihre Anteilsscheine zwischen dem 19. Februar 2019 und dem 17. Februar 2023 erworben haben. Eine Grundlage der Klage ist der Securities Exchange Act von 1934, der unter anderem die Informationspflichten von börsennotierten Unternehmen festlegt.

(anw)