Gebrauchte Festplatten als Neuware im Handel

In letzter Zeit tauchen im Versandhandel vermehrt angeblich fabrikneue Festplatten älterer Bauart auf. Dabei handelt es sich vielfach nicht um Neuware, sondern um Festplatten, die seit Jahren im Dauerbetrieb gelaufen sind.

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Von
  • Georg Schnurer

Wer in letzter Zeit zum Aufrüsten eines PCs oder eines Harddisk-Recorders eine neue Festplatte mit IDE-Schnittstelle suchte, stieß im Handel immer wieder auf ein Modell: Die ST3400832A von Seagate, ein 400-GByte-Laufwerk, das schon seit geraumer Zeit nicht mehr gefertigt wird. Die Festplatten wurden und werden zu Preisen zwischen 40 und 60 Euro angeboten und gehören zu den wenigen überhaupt noch lieferbaren IDE-Laufwerken mit höherer Kapazität.

Nachdem der Test einer dieser Platten im c't-Labor ergab, dass es sich hier nicht um ein neues, sondern um ein bereits im Jahre 2005 gefertigtes Laufwerk mit weit über 20.000 Betriebsstunden handelte, entschlossen wir uns zu einer anonymen Testkaufaktion. Das Ergebnis: Alle von uns als neu erworbenen Laufwerke entpuppten sich als gebrauchte Altware. Die betroffenen Händler nahmen die ST3400832A daraufhin aus ihrem Sortiment, trotzdem dürften noch etliche dieser Platten im Umlauf sein.

Testen hilft!

Wer in den letzten sechs Monaten eine Platte dieses Typs erworben hat, sollte prüfen, ob es sich auch dabei um ein altes Laufwerk handelt. Erste Hinweise auf ein gebrauchtes Gerät gibt schon die Verpackung: Wurde die Antistatikhülle bereits geöffnet, ist die Platte nicht mehr "jungfräulich". Beginnt der Datums-Code auf dem Laufwerk mit "05xxx" oder "06xxx", wurde die Platte bereits vor Jahren gefertigt.

Letztendliche Gewissheit schafft schließlich ein Test mit den SeaTools von Seagate oder einem anderen Programm wie etwa den Smartmontools, das die SMART-Informationen des Laufwerks auslesen kann. Jede IDE-Festplatte hat einen integrierten Betriebsstundenzähler, der sich über die SMART ID 9 (Power_On_Hours) auslesen lässt. Zeigt der mehr Stunden an, als das Laufwerk im 24/7-Betrieb seit dem Kauf erreicht haben kann, hat man eindeutig eine gebrauchte Festplatte als Neuware verkauft bekommen.

Der Händler ist in diesem Fall verpflichtet, entweder einen adäquaten Ersatz zu liefern oder den vollen Kaufpreis zu erstatten. Schließlich hat er dem Kunden – wenn auch zumeist unwissentlich – ein gebrauchtes Gerät als Neuware verkauft. Das ist auch dann ein Produktmangel, wenn die Festplatte bislang ohne Störungen gearbeitet hat.

Weitere Informationen finden Sie im Artikel "Recycling mal anders" in c't 19/09 ab Seite 80 – ab 31. August am Kiosk. Auf heise resale, dem IT-Handelsportal von heise online, finden registrierte Händler Informationen zum Handelsweg der Laufwerke. (gs)