Urteil gegen Google-Nutzungsbedingungen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat ein Urteil gegen zehn Klauseln der Google-Nutzungsbedingungen erwirkt - die aber bereits geändert wurden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am Landgericht Hamburg ein Urteil gegen den Internet-Konzern Google erwirkt, nach dem dieser zehn Klauseln der Nutzungsbedingungen nicht mehr benutzen darf. Das Urteil wurde bereits am 7. August verkündet, der Verband hat es auf seinem Server veröffentlicht (Aktenzeichen 324 O 650/08, PDF-Datei).
Die Klauseln hatten nach Auffassung des Gerichts Verbraucher unzulässig benachteiligt oder verstießen gegen geltendes Datenschutzrecht. Das Urteil betrifft eine Klausel, die es Google ermöglicht, Inhalte ohne Benachrichtigung durchzusehen, zu überprüfen oder zu löschen. Eine weitere Klausel betrifft die Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte an von Benutzern eingestellten Inhalten. Ein wesentlicher Teil der Klage betrifft Datenschutzklauseln. "Das Urteil ist auch ein Signal an andere Internetfirmen, Daten- und Verbraucherschutz ernst zu nehmen", so Vorstand Gerd Billen.
Google widerspricht der Darstellung des vzbv. So ginge es in dem Rechtsstreit "um längst nicht mehr verwandte Nutzungsbedingungen für die Google-Suchmaschine. Der vom VZBV initiierte Rechtsstreit war daher überflüssig, da die angegriffenen Klauseln schon zum Zeitpunkt der Klage nicht mehr genutzt wurden", so Google in einer Stellungnahme.
Das Unternehmen räumt aber ein, dass einige der Klauseln in der Tat unglücklich formuliert waren und daher von Google bereits vor mehr als einem Jahr entsprechend umformuliert worden waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Google prüft nach eigenen Angaben ein rechtliches Vorgehen gegen das Urteil. (jo)