Umsetzungsvorgaben für Web-Sperren sollen geheim bleiben [Update]

Ein Entwurf für die technische Richtlinie zur Umsetzung des Zugangserschwerungsgesetzes liegt für betroffene Unternehmen beim Bundeskriminalamt zur Kommentierung bereit, ist aber als "Verschlusssache" nicht für die Öffentlichkeit freigegeben.

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[Update: Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Amtsblatt über einen Entwurf für die technische Richtlinie zur Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen informiert, der von betroffenen Unternehmen beim Bundeskriminalamt (BKA) zur Kommentierung eingesehen werden kann.] Laut Amtsblatt 16/2009 wird die Richtlinie als nur für den Dienstgebrauch verwendbare Geheimakte eingestuft. Die an einer Stellungnahme interessierten Provider müssen zur Einsicht des BKA-Dokuments "namentlich Personen" benennen, die sich zu Stillschweigen verpflichten. Die Weitergabe des Papiers oder der Kommentare unterliegt laut Amtsblatt einschlägigen Strafbestimmungen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) unterdessen vorgehalten, das "Zugangserschwerungsgesetz" zu hintertreiben. Es wundere sie schon, dass der CSU-Politiker erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens festgestellt habe, dass die Vorschriften der EU-Kommission vorgelegt werden müssten, sagte sie der Neuen Osnabrücker Zeitung. Man könne meinen, "der Wirtschaftsminister versuche das Sperr-Gesetz im Interesse der Telekommunikationsindustrie auf die lange Bank zu schieben". Die Frist für die Prüfung in Brüssel läuft erst nach der Bundestagswahl ab. Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte zu Guttenberg zuvor gelobt, dass er den Gesetzesentwurf "ruckzuck" erstellt und vorangebracht habe. (Stefan Krempl) / (vbr)