YouTube einigt sich mit britischer Verwertungsgesellschaft

Nachdem sich die Google-Tochter mit der britischen PRS auf einen neuen Lizenzvertrag geeinigt hat, dürfen auch britische YouTube-Nutzer wieder alle Musikvideos sehen. Was ausgehandelt wurde, wollen die Beteiligten aber nicht verraten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 29 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Nach monatelangen Verhandlungen haben sich YouTube und die britische Verwertungsgesellschaft PRS auf ein neues Lizenzmodell verständigt. Damit können auch Internetnutzer auf der Insel wieder alle Musikvideos auf der Plattform der Google-Tochter ansehen. YouTube hatte im vergangenen März zahlreiche Musikvideos für britische Nutzer gesperrt, nachdem sich der Plattformbetreiber nicht mit der Verwertungsgesellschaft auf eine Verlängerung des Lizenzabkommens einigen konnte. Das Videoportal hatte die Forderungen der PRS als nicht akzeptabel zurückgewiesen.

Nun haben sich die Kontrahenten auf ein neues Abkommen verständigt, über dessen Inhalt sie allerdings absolutes Stillschweigen bewahren. Die neue Lizenz soll rückwirkend ab Januar gelten, teilte PRS am Mittwoch in London mit. Wie viel YouTube jetzt pro abgerufenem Video zahlt oder ob PRS sich auf eine Einmalzahlung eingelassen hat, wird offiziell nicht mitgeteilt. Allerdings berichtet die Tageszeitung The Guardian unter Berufung auf Quellen aus dem Verhandlungsumfeld, dass sich die Parteien auf eine Einmalsumme im Millionenbereich geeinigt hätten. Damit könnte sich YouTube durchgesetzt haben, das nicht weiter pro Stream bezahlen wollte.

Weiter ungelöst ist der vergleichbare Konflikt zwischen der Videoplattform und der deutschen PRS-Schwester Gema. Die Forderungen der deutschen Verwertungsgesellschaft lägen noch weit über den Vorstellungen der Briten, klagt Google. Der Lizenzvertrag mit der Gema war Ende März ausgelaufen und die Verhandlungen über eine Verlängerung waren ohne Ergebnis geblieben. YouTube hatte daraufhin begonnen, Videos der von Gema vertretenen Künstler zu sperren, geht dabei nach Ansicht der Verwertungsgesellschaft aber nicht gründlich genug vor. (vbr)