Bundesverfassungsgericht stoppt Auslieferung von Ex-Siemens-Manager

Der Ex-Landeschef von Siemens in Griechenland, dem die dortigen Behörden Bestechung sowie Geldwäsche vorwerfen, wird vorerst doch nicht ausgeliefert. Das Bundesverfassungsgericht gab am Freitag einer Verfassungsbeschwerde von Michael Christoforakos statt.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der frühere Landeschef von Siemens in Griechenland, dem die dortigen Behörden Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie Geldwäsche vorwerfen, wird vorerst doch nicht ausgeliefert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab am Freitag einer Verfassungsbeschwerde von Michael Christoforakos statt. Die Entscheidungen des Generalstaatsanwalts und des Oberlandesgerichts München, die eine Auslieferung des deutschen Staatsangehörigen Christoforakos nach Griechenland zuvor als zulässig erklärt und bewilligt hatten, würden einen Verfassungsverstoß begründen und deshalb aufgehoben, urteilte die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts.

Die Verfassungsrichter beanstandeten die Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Griechenland auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls nicht prinzipiell, heißt es in einer Erklärung des Gerichts, die Richter sähen aber "einen Bestimmtheits- und Abwägungsmangel in den die Auslieferung erlaubenden Entscheidungen". Kritisiert wird insbesondere, dass die Münchner Behörden offenbar nicht ausreichend geprüft haben, ob und inwieweit Verfahrenshandlungen der griechischen Seite Auswirkungen auf Verjährungsfristen hatten oder haben. Im Haftbefehl gegen den Manager waren früheren Angaben zufolge Vorwürfe erhoben worden, die den Zeitraum Februar 1998 bis September 2003 betreffen.

Entscheidend für die Verletzung des Grundrechts auf Schutz vor Auslieferung sei, "dass sich das Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft nicht darauf beschränken durften, zu prüfen, ob auch Strafverfolgungsmaßnahmen griechischer Behörden 'ihrer Art nach' geeignet wären, die Verjährung nach deutschen Rechtsvorschriften zu unterbrechen", heißt es in der Gerichtserklärung. "Vielmehr hätten die deutschen Stellen – unter Zugrundelegung der grundrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen im Auslieferungsverfahren – die Unsicherheiten und Unwägbarkeiten berücksichtigen müssen, die mit derartigen rechtsordnungsübergreifenden Vergleichsüberlegungen notwendigerweise einhergehen."

Über eine Auslieferung Christoforakos sei damit aber nicht endgültig entschieden, stellt die Kammer klar, vielmehr seien die zuständigen Stellen nun aufgerufen, unter Berücksichtigung der erwähnten Anforderungen eine neue Entscheidung zu treffen. Bei den Vorwürfen gegen Christoforakos geht es unter anderem um Zahlungen an Mitarbeiter der griechischen Telefongesellschaft OTE, an der inzwischen die deutsche Telekom beteiligt ist. Der promovierte Physiker Christoforakos, der auch mehrere Jahre an der Spitze von Siemens-Nixdorf stand, war Ende Juni im bayerischen Rosenheim verhaftet worden und sitzt seither im Gefängnis. (pmz)