Microsoft muss im Rechtsstreit mit Lindows.com Beweise offen legen

Im Jahre 1992 wehrte Microsoft eine Klage Apples ab. Nun soll der damalige Rechtsstreit um die Betriebssystem-Oberfläche im Verfahren um die Marke "Windows" als Beweismittel dienen.

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Das Gerichtsverfahren zwischen Lindows.com und Microsoft um die Marke "Windows" wird Monate später als ursprünglich vorgesehen fortgesetzt. Ein Gericht in Seattle hat Microsoft angewiesen, mehr Beweismittel offenzulegen. Daher wird der Fall statt am 7. April voraussichtlich erst am 1. Dezember vor einer Jury verhandelt, teilt Lindows.com mit.

Die Beweismittel behandeln einen Fall aus dem Jahre 1992, in dem Apple gegen Microsoft geklagt hatte, weil die Redmonder die Fenstertechnik abgekupfert haben sollen. Apple scheiterte mit der Klage, da die Vertreter Microsofts das Gericht überzeugen konnten, dass Fenster, Icons und Befehlsmenüs zu der Zeit bei Betriebssystem-Oberflächen verbreitet gewesen seien -- und zwar bereits vor der Einführung von Windows.

Anlass des Verfahrens zwischen Microsoft und Lindows.com ist eine Klage gegen die Verwendung des Namens Lindows als Marke, mit der Microsoft im Mai 2002 scheiterte. Der zuständige Richter John Coughenour hatte damals mit einem Computerlexikon belegen können, dass der Begriff Windows bereits vor Einführung des gleichnamigen Betriebssystems 1983 verwendet wurde. Daraufhin holte Lindows.com zum Gegenschlag aus und beantragte seinerseits die Überprüfung der Marke "Windows". (anw)