Bundestag hebt Immunität des Abgeordneten Jörg Tauss auf [Update]

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat einen Tag nach Aufhebung der Immunität Anklage wegen des Verdachts der Kinderpornografie erhoben.

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Der Deutsche Bundestag hat gestern auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe die Immunität des unter Kinderpornografie-Verdachts stehenden Abgeordneten Jörg Tauss aufgehoben. (Die entsprechende Drucksache wird nach Angaben des Pressereferats des Bundestags voraussichtlich morgen online gestellt.)

[Update: Die Staatsanwaltschaft hat bereits Anklage zum Landgericht Karlsruhe erhoben, geht aus einer Pressemitteilung hervor. Die Ermittlungen seien abgeschlossen. Gegen Tauss bestehe der hinreichende Verdacht, zwischen Mai 2007 und Januar 2009 in 102 Fällen "weit überwiegend kinderpornografische, aber auch jugendpornografische Dateien erlangt, weitergegeben und besessen zu haben". In dem Zeitraum habe er sich in 95 Fällen insgesamt 228 solche Bild- und Videodateien verschafft und auf seinem Mobiltelefon abgespeichert. Bei 90 dieser Fälle habe es sich um Kinderpornografie gehandelt. Fünf solche Dateien habe er an andere Personen weitergeschickt.]

Tauss kommentierte in einem Twitterbeitrag, die Aufhebung der Immunität sei für den Bundestag drei Wochen vor Ablauf der Legislaturperiode "eher peinlich". Sein Anwalt Jan Mönikes, der die Staatsanwaltschaft bereits mehrfach kritisiert hatte, sagte laut einem Bericht der Welt, von der Aufhebung der Immunität habe er erst aus den Medien erfahren.

Die Staatsanwaltschaft hatte im März Tauss' Büros und Privaträume durchsucht und war dabei fündig geworden. Kurz nach den Durchsuchungen hatte Tauss seine Unschuld beteuert, aber auch Fehler eingeräumt. Laut seinen Angaben hat er in der Kinderporno-Szene recherchiert. [Update: Dieser Darstellung widerspricht die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen hätten "keine objektiven Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieser Behauptung ergeben".]

Nach der Abstimmung über das Zugangserschwerungsgesetz im Bundestag Mitte Juni trat Tauss aus der SPD aus und in die Piratenpartei ein. Im Juli kündigte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Tauss an. Dieser Hinweis stieß bei der Karlsruher Generalstaatsanwältin auf Kritik, da zu dem Zeitpunkt Tauss' Anwalt noch keine Akteneinsicht gehabt habe und die Immunität des Abgeordneten noch nicht aufgehoben worden war.

Nach Artikel 46, Absatz 2 des Grundgesetzes darf ein Abgeordneter, der mit Strafe bedroht wird, nur mit Genehmigung des Bundestags zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn er bei Begehung der Tat oder am Tag darauf festgenommen wird. (anw)