EU-Generalanwältin kritisiert Verbot des Versandhandels mit Medikamenten
Christine Stix-Hackl plädiert in dem Verfahren Deutscher Apothekerverband gegen die Internet-Apotheke DocMorris für "weniger einschneidende Maßnahmen" wie Kontrollen.
Die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof, Christine Stix-Hackl, hat das deutsche Verbot des Versandhandels mit Medikamenten in Frage gestellt. In ihrem Schlussantrag zum Verfahren Deutscher Apothekerverband gegen die Internet-Apotheke DocMorris plädiert sie stattdessen für stärkere Kontrollen.
Der Deutsche Apothekerverband hatte beim Landgericht Frankfurt den Medikamentenhandel von DocMorris und die Bestellung über das Internet beanstandet. Das Landgericht hatte daraufhin den Gerichtshof um eine Vorabentscheidung gebeten, ob das deutsche Verbot gegen EU-Recht verstößt.
"Nach Ansicht von Stix-Hackl kann eine nationale MaĂźnahme wie das deutsche Verbot des Versandhandels -- auch via Internet -- mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln und der hierauf gerichteten Werbung unter dem Gesichtspunkt der Warenverkehrsfreiheit nur dann als zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gerechtfertigt angesehen werden, wenn es sich um zulassungspflichtige, aber nicht zugelassene Arzneimittel handelt", heiĂźt es in einer Mitteilung.
Soweit das Verbot des Versandhandels auch zugelassene oder zulassungsfreie Arzneimittel betreffe, sei der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt, wenn die vom Einfuhrstaat verfolgten Ziele des Gesundheitsschutzes auch auf andere Weise sichergestellt werden können, heißt es weiter. Deshalb kommen für die Generalanwältin als "weniger einschneidende Maßnahmen" Kontrollen bei der Bestellung, dem Versand, dem Transport und beim Empfang der Arzneimittel in Betracht.
Die Empfehlungen der Generalanwältin sind für den Gerichtshof nicht bindend. Ihre Aufgabe ist es, dem Gerichtshof eine rechtliche Lösung vorzuschlagen; in den meisten Fällen folgt das Gericht den Vorschlägen. Mit einem Urteil ist in einigen Monaten zu rechnen. (anw)