Regierung: Bürger an Mobilfunk-Standortauswahl ungenügend beteiligt

Die Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und Kommunen habe sich im vergangenen Jahr allerdings deutlich verbessert, meinen Umwelt- und Wirtschaftsministerium.

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Trotz der Selbstverpflichtung der Industrie werden die Bürger nach Einschätzung der Bundesregierung immer noch nicht genügend an der Auswahl von Mobilfunk-Standorten beteiligt. Die Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und Kommunen habe sich im vergangenen Jahr allerdings deutlich verbessert, teilten Umwelt- und Wirtschaftsministerium am Dienstag in Berlin mit. Das sei das Fazit aus dem ersten Rechenschaftsbericht der Netzbetreiber zur Umsetzung der Selbstverpflichtung vom Dezember 2001.

Grundlage des Berichtes ist eine Befragung der Kommunen durch das Deutsche Institut für Urbanistik (DIfU). Danach bestätigen zwei Drittel der Gemeinden eine weitreichende Verbesserung in der Zusammenarbeit. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement findet es erfreulich, dass beim notwendigen und zügigen Ausbau der Mobilfunknetze bei der Auswahl der Antennen-Standorte die Zahl der Konflikte mit den Städten und Gemeinden deutlich zurückgegangen seien. Der Abstimmungsprozess könne aber noch weiter verbessert werden.

Für Bundesumweltminister Trittin zeigt der Jahresbericht aber auch, dass die Information und Einbeziehung der Bürger in die Standortauswahl für Mobilfunkantennen noch unzureichend sei. Er forderte Betreiber und Kommunen auf, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort wesentlich stärker als bisher zu informieren und einzubeziehen.

In ihrer Selbstverpflichtung hatten die Netzbetreiber unter anderem zugesagt, ihre Planungen den jeweils betroffenen Kommunen halbjährlich offen zu legen und Standortalternativen in ihrer Netzplanung zu berücksichtigen. Außerdem sollen die Kommunen in die Standortwahl verbindlich einbezogen werden. Dabei haben die Gemeinden die Gelegenheit, innerhalb einer Frist von acht Wochen Stellung zu nehmen. Zur Selbstverpflichtung gehören zudem Verbraucherschutz und Verbraucherinformation zu Handys, Forschungsförderung in Höhe von 8,5 Millionen Euro und Messungen zur Überprüfung der Grenzwerte in der Umgebung von Mobilfunkantennen. (anw)