"Reporter ohne Grenzen" kritisiert französisches Sperrgesetz

Das in Frankreich geplante Gesetz, mit dem Urheberrechtsverstöße im Internet geahndet werden sollen, verstößt nach Meinung der Organisation gegen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien.

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Die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF), die sich weltweit für Meinungs- und Pressefreiheit einsetzt, kritisiert das in Frankreich vorige Woche von der Nationalversammlung beschlossene Sperrgesetz gegen Urheberrechtsverstöße im Internet. Das "Hadopi 2" genannte Vorhaben sei lediglich eine "gebügelte" Fassung des Gesetzes, das die französischen Verfassungsrichter annulliert hatten. Es verstoße gegen das Recht auf einen Internetzugang, das das EU-Parlament als grundlegend bezeichnet habe, heißt es in einer Mitteilung der Organisation.

Das Gesetz soll eine neu geschaffene Behörde (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet, Hadopi) ermächtigen, Internetnutzer, die wiederholt Urheberrechte verletzt haben, auch den Netzzugang sperren zu können. Es lege aber nicht die Mechanismen fest, mit denen nach illegalen Downloads gesucht werden könne, moniert RSF. Falls ein Algorithmus zur Überwachung des Internetverkehrs angewendet werde, bestehe die Gefahr, dass auch unbescholtene Bürger in Verdacht gerieten. Dabei reiche es sogar aus, dass ein Internetnutzer lediglich eine Seite besuche, über die illegale Downloads ermöglicht werden.

RSF kritisiert auch, dass in dem Gesetz von allen möglichen die einfachste Variante für Sanktionen ausgesucht wurde. Diese könne ein einzelner Richter ohne Vorladung des Beschuldigten verhängen. Auch sei es nicht vorgesehen, dass der Beschuldigte detaillierte Gründe für die über ihn verhängte Websperre erfährt. Das widerspreche den Grundsätzen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, nach denen alle Beteiligten eines Verfahrens zu allen verwendeten Dokumenten Zugang haben müssen.

Die in Hadopi 2 vorgesehene Sperre von einem Jahr sieht Reporter ohne Grenzen als unverhältnismäßig und als eine Gefahr für die freie Meinungsäußerung an. Auf dem Gebiet des Internets würden andere Maßstäbe angesetzt als in anderen Bereichen, in denen die freie Meinungsäußerung zum Tragen komme. Beispielsweise werde jemand, der wegen Verleumdung bestraft wird, nicht dazu verurteilt, ein Jahr lang keine Zeitung kaufen, lesen oder mit Artikeln beliefern zu dürfen. (anw)