Patentklage gegen Apple und eBay

Mit seinem Patent zum Ändern von Schlüsseln während einer verschlüsselten Datenübertragung geht ein Hersteller gegen zahlreiche Online-Anbieter vor. Das Patent wurde bereits 1992 eingereicht - ein Jahr bevor es den ersten Browser gab.

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Von
  • Daniel Bachfeld

Mit seinem Patent zum Ändern von Schlüsseln während einer verschlüsselten Datenübertragung geht der Hersteller TQP (Telequip Corporation) seit einiger Zeit gegen diverse US-Banken vor – und nun auch gegen Apple und eBay. Der Vorwurf lautet auf Verletzung eines 1992 eingereichten und 1995 zugesprochenen Patents, bei dem der symmetrische Schlüssel beim Sender und Empfänger aus synchronisierten Pseudo-Zufallszahlen-Generatoren stammt und sich zwischendurch ändern kann.

Völlig abwegig scheinen die Ansprüche von TQP nicht zu sein – mit American Express, MasterCard und Amazon gab es immerhin einen Vergleich. Zuvor klagte TQP unter anderem bereits gegen Merrill Lynch, die Bank of America und Capital One. In der neuen Klage gegen Apple und eBay werden auch Ticketmaster, Fandango, Live Nation, UPS, CVS, DHL, MetLife, Broadcast Music, Half.com, MicroPlace, Viva Group, ProStores, PayPal und BillMeLater beschuldigt, das Patent mit ihren Techniken zur sicheren Datenübertragung zwischen Kunden und Servern zu verletzen.

Ursprünglich beschreibt TQP ein Verfahren zum Wechseln der Schlüssel, um eine mit DES gesicherte Modem-Verbindung noch sicherer zu machen. Zum erstmaligen Synchronisieren wird laut Patent ein Seed an Sender und Empfänger verteilt, anschließend spucken beide Pseudozufalls-Generatoren den gleichen Schlüssel aus. Anders als bei vielen Trivial-Patenten lieferte TQP 1992 einen konkreten Implementierungsvorschlag für seine Idee – ein Jahr bevor es den ersten Web-Browser gab.

Offenbar ähnelt das beschriebene Verfahren aber in gewissen Teilen dem heute in Browsern eingesetzten Secure Socket Layer (SSL) respektive Transport Layer Security (TLS) zur Verschlüsselung der Kommunikation. Vermutlich geht TQP noch gegen weitere Online-Anbieter vor. (dab)