Digitale Signaturen im Aufwind

Anfang April stellte das Bundesinnenministerium das "Bündnis für elektronische Signaturen" vor. Auf dem BSI-Kongress in Bonn diskutierten heute Fachleute über die Perspektiven des Bündnisses

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Anfang April stellte das Bundesinnenministerium das "Bündnis für elektronische Signaturen" vor. Auf dem BSI-Kongress in Bonn diskutierten heute Fachleute über die Perspektiven des Bündnisses.

Eine Killerapplikation hatte zwar niemand in petto, doch chancenreich erschien allen eine EC-Karte mit qualifizierter Signatur. So wird etwa die Deutsche Bank noch in diesem Jahr 10.000 Karten für das Online-Banking mit digitaler Signatur ausgeben. Bei der nächsten Umstellung der EC-Karten Ende 2004 sollen alle Karten mit einem signaturfähigen Chip versehen werden. Etwa zehn Prozent von sechs Millionen Kunden werden sich gegen einen kleinen Aufpreis für diese Karte entscheiden, schätzt Bernhard Esslinger von der Deutschen Bank. Bedarf erkennt Esslinger vor allem bei sicheren E-Mails. Ähnliche Überlegungen gebe es auch bereits bei den Sparkassen.

In Österreich sollen alle EC-Karten bis Ende 2004 signaturfähig sein, kündigte Reinhard Posch von der österreischen IT-Sicherheitsbehörde A-SIT an. Ein Geschäftsmodell schwebt Posch bereits vor: So soll jeder Signatur- und Verschlüsselungsvorgang einen Mikrobetrag von etwa zehn Cent kosten: "Das ist immer noch viel preiswerter als 55 Cent für eine Briefmarke", sagte Posch. Bis 2010 erwartet er, dass sich etwa die Hälfte der österreichischen Bevölkerung mit der elektronischen Signatur angefreundet hat.

Martin Schallbruch, IT-Direktor des Bundesinnenministeriums, räumte ein, dass E-Government-Dienstleistungen keine Killerapplikationen sind. Das Signaturbündnis sei aber wohl eine "zusammengesetzte Killerapplikation", die aus den Synergien vieler verschiedener Projekte entstehe. Eine einheitliche, homogene Landschaft sei nicht unbedingt nötig, wohl aber die Interoperabilität der verschiedenen Signaturen untereinander. Der elektronische Dienstausweis etwa soll nicht nur verwaltungsintern einsetzbar sein, sondern auch extern. Das Bundesinnenministerium will bis Ende 2005 alle Dienstleistungen des Bundes online und gegebenenfalls in Kooperation mit der Deutschen Bank, der BfA und den Steuerbehörden mit Signatur zur Verfügung stellen.

Eine Arbeitsgruppe im Bundesinnenministerium beschäftigt sich derzeit mit möglichen Geschäftsmodellen. In den USA verlangen einige Behörden für online abgewickelte Führerscheinangelegenheiten eine so genannte "convenience fee" -- also eine Gebühr dafür, dass die Bürger sich einen Behördengang sparen können. Bei anderen Ämtern erhalten US-Bürger sogar "Geld zurück", weil die Online-Abwicklung Kosten spart. So ist etwa Elster , die elektronische Steuererklärung, vor allem eine Arbeitserleichterung für die Finanzbehörden, da sie die Angaben nicht selbst elektronisch erfassen müssen. Göttrik Wewer, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, erwartet bei E-Government-Dienstleistungen sogar ein jährliches Einsparpotenzial von 400 Millionen Euro. Entsprechend sei es wichtig, so der Frankfurter Jurist und Signaturexperte Johann Bizer, Workflow-Prozesse gesamtheitlich zu behandeln. Die zentrale Frage heute sei: "Welches Verfahren ermöglicht bei welchen Investitionen welche Einsparmöglichkeiten?"

Ebenfalls Potenzial erkannten die Diskussionsteilnehmer in der elektronischen Signatur für Firmen. Noch erhalten in Deutschland nur natürliche Personen eine qualifizierte digitale Signatur. In Dänemark, den Niederlanden und in Spanien erhalten jedoch auch schon Unternehmen eine Firmensignatur, die sie dann im Behördenverkehr nutzen können.

Horst Bachmann von Datev erinnerte daran, dass es für die Anwender unerheblich sei, ob er eine fortgeschrittene, qualifizierte, modifizierte oder akkreditierte Signatur verwende -- wesentlich sei, dass ihm eine elektronische Identität für elektronische Verfahren zur Verfügung steht. Die heute Heterogenität führe nur zu Hemmschwellen. Reinhard Posch forderte, eine europäische Interoperabilität herzustellen. Er erinnerte daran, dass es mittlerweile 11 unterschiedliche Signaturen in 25 Mitgliedsländern gebe. Angesichts steigender Nutzerzahlen werde die landesspezifische und technische Vielfalt der Signaturen für die Behörden zum Problem, wenn unterschiedliche Signaturen verwendet werden -- denn die Ämter hätten eine Annahmepflicht. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (wst)