AT&T unterstĂĽtzt Apple im Streit um Google Voice
Im Streit um die Aufnahme von Google Voice in Apples App Store schlägt sich AT&T erneut auf Apples Seite. Google verletze mit der Software US-Gesetze und das Prinzip der Netzneutralität.
Im Streit um die Aufnahme von Google Voice in Apples App Store schlägt sich AT&T erneut auf Apples Seite. Der Netzbetreiber wirft dem Anbieter der Sprachsoftware vor, das in den USA geltende Prizip der Netzneutralität zu verletzen und sogar gegen US-Telekommunikationsgesetze zu verstoßen. In einem Brief an die Telekommunikationsbehörde FCC heißt es nach amerikanischen Medienangaben, dass es mit der Google-Anwendung nicht möglich sei, bestimmte Telefonnummern in ländlichen Regionen der USA anzurufen. Amerikanische Medien hatten im Vorfeld berichtet, dass Google Anrufe zu Nummern einiger Anbieter blockiere. AT&T kritisiert, dass es anderen Telefonanbietern untersagt sei, den Zugang zu diesen Nummern zu sperren. Die FCC solle daher gegen die Google-Anwendung vorgehen.
In seinem Blog nimmt Google Stellung zu dem Brief. Das Unternehmen gibt zu, bestimmte Rufnummern zu sperren, verweist aber vor allem darauf, dass es kein traditioneller Telefonanbieter sei und deshalb anderen Bestimmungen unterliege als etwa AT&T. Die gesperrten Telefonnummern seinen sehr teuer Google Voice solle jedoch eine möglichst kostenlose Kommunikation erlauben. Wer eine Verbindung zu den gesperrten Rufnummern aufbauen wolle, habe zudem immer noch die Möglichkeit, sein traditionelles Telefon dafür zu verwenden – schließlich ersetze Google Voice nicht etwa einen Telefonanschluss, sondern erweitere ihn lediglich.
Google hatte bereits im Februar Google Voice zur Aufnahme in Apples App Store angemeldet, im Juli wurde bekannt, dass die Anwendung nicht in den Appstore darf. Ende August hieĂź es noch, Apple prĂĽfe weiter. Vor wenigen Tagen tauchten jedoch Dokumente auf, nach denen Apple die Aufnahme bereits im Juli abgelehnt habe.
Google Voice ist bislang lediglich in den USA und auch dort nur ĂĽber eine spezielle Einladung verfĂĽgbar. Ob die Anwendung nach Deutschland kommt, ist bislang nicht bekannt. (ll)