Regulierungsbehörde gegen Call-by-Call über 0190-Nummern

Die Regulierungsbehörde plant, Call-by-Call-Dienste über 0190-Rufnummern künftig zu untersagen.

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Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) will Call-by-Call-Angebote über 0190-Rufnummern untersagen. Kleinere Call-by-Call-Anbieter offerieren unter diesen Vorwahlen Gespräche zu Billig-Preisen. Die Tarife wechseln allerdings häufig, vor einem Gespräch wird aber der aktuelle Gesprächspreis in fast allen Fällen angesagt.

Die RegTP begründet ihre Planungen mit zunehmenden Verbraucherbeschwerden. Das ist aber nicht der einzige Grund: Da über 0190-Nummern auch Ortsgespräche angeboten werden, sieht die Regulierungsbehörde auch eine Gefahr für den Wettbewerb. Denn die 0190-Anbieter müssen im Gegensatz zu den Call-by-Call-Anbietern im Ortsnetz keine 0,4 Cent Zuschlag pro Gesprächsminute bezahlen und könnten daher die vorschriftsmäßig arbeitende Konkurrenz unterbieten.

Für den Kunden birgt die Nutzung der 0190-Vorwahlen eine erhebliche Gefahr: Vertippt er sich bei der Eingabe der Sparvorwahl, kann er versehentlich einen wesentlich teureren 0190-Dienst anwählen. Telefon-Kunden mit einer Rufnummernsperre für Mehrwertdienste können die 0190-Sparvorwahlen nicht in Anspruch nehmen.

Offensichtlich will die RegTP nun Ordnung schaffen und den Wildwuchs beschneiden. Bislang setzten sich die Anbieter mit viel Phantasie über die Vorstellungen der Behörde hinweg. Erst kürzlich hatte die RegTP klargestellt, dass Dialer-Einwahlen im Nummernraum für Online-Dienste nichts zu suchen haben und mit einem Entzug der Rufnummern von Dialer-Einwahlen gedroht. (uma)