US-Managergeschäfte: Heimlich abseilen gilt nicht
Die amerikanische Börsenaufsicht SEC hat still und leise die Regeln für Insidergeschäfte mit Aktien verschärft.
Die amerikanische Börsenaufsicht SEC hat still und leise die Regeln für Insidergeschäfte mit Aktien verschärft. US-Manager, die ihre Bestände an Aktien des eigenen Brötchengebers verkaufen, müssen dies zwar schon längst öffentlich bekannt geben. Doch typischerweise erfolgten diesbezügliche Meldungen auf den dafür vorgesehenen SEC-Formularen 3, 4 und 5 bisher auf dem herkömmlichen Postwege und durften bis zu 40 Tagen nach einem Deal bei der Securities and Exchange Commission SEC eingehen -- zu spät, als dass normal sterbliche Börsianer darauf reagieren könnten. Ab dem 30.Juni wird aber die SEC infolge des 2002 verabschiedeten Sarbanes-Oxley-Gesetz die Entgegennahme solcher schriftlicher Verkaufsmeldungen verweigern; stattdessen gibt es seit Anfang Mai eine eigene Website, auf der registrierte Bevollmächtigte binnen zwei Tagen online zu melden haben, wenn sie ihr Engagement im selbst gemanagten Unternehmen wesentlich vermindern. Bei der SEC eingetroffene Meldungen lassen sich gebührenfrei über deren Datenbank EDGAR recherchieren.
Die Regelung dient zum Schutz von Anlegern vor unlauteren Machenschaften, wie sie sich etwa im Zusammenhang mit der Fusion von AOL mit Time Warner ereigneten und einzelnen Aktionären millionenschwere Verluste beschert haben sollen. Im deutschen Recht fallen derlei Insidergeschäfte unter die Domäne des Wertpapierhandelsgesetzes, das Unternehmen schon längst verpflichtet, Aktienhändel, die den Kurs der betreffenden Papiere wesentlich beeinflussen könnten, spätestens nach einem Werktag online oder per Datenträger zu veröffentlichen. (hps)