Balkonkraftwerke: Worauf Mieter und Wohnungseigentümer achten müssen

Der Weg zur Mini-Solaranlage ist geebnet – zumindest für Eigenheimbesitzer. Mieter und Wohnungseigentümer haben da mehr zu beachten. Ein Überblick.

Artikel verschenken
In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 136 Kommentare lesen

(Bild: Anker)

Lesezeit: 19 Min.
Von
  • Eva Augsten
Inhaltsverzeichnis

Die Idee hätte das Zeug dazu, endlich alle Menschen von günstigem Solarstrom profitieren zu lassen: Mini-Photovoltaik-Anlagen, die sich am Balkongeländer montieren und über die Steckdose anschließen lassen. Solche Anlagen könnten auch diejenigen versorgen, die sich kein Einfamilienhaus mitsamt Solarmodulen auf dem Dach leisten können.

Nach anfänglichen Grabenkämpfen um die Legalität oder Illegalität von kleinen Solaranlagen haben Anbieter, Netzbetreiber und Normungsorganisationen Verhandlungen aufgenommen. Seit 2016 entspricht es offiziell den Regeln der Technik, bis zu 600 Watt Solarleistung in einen sogenannten Endstromkreis einzuspeisen – also zum Beispiel in eine Steckdose. Die Solarzwerge haben seitdem viele Namen bekommen: Mini-PV-Anlagen, Balkon-Solaranlagen oder Stecker-Solargerät. Mieter und Besitzer von Eigentumswohnungen haben es aber immer noch schwer, eine derartige Solaranlage zu installieren.

Mehr zu Balkonkraftwerken

Wir zeigen, warum Sie im Zweifelsfall die Genehmigung Ihres Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft benötigen und zu welchen gerichtlichen Auseinandersetzungen der Wunsch nach einer Balkon-Solaranlage führen kann. Ebenso beleuchten wir exemplarisch, wie Wohnungsunternehmen sowie Solarexperten spezielle Einspeisesteckdosen bewerten und welche Vorschriften Sie bei der Installation beachten müssen.