Telekom unterliegt im Rechtsstreit mit E-Plus
Der Mobilfunker E-Plus konnte sich in einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung mit der Telekom um strittige Rufumleitungen vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe durchsetzen.
Der Mobilfunkanbieter E-Plus hat sich mit einer Wettbewerbsklage gegen ein Rufumleitungs-Angebot der Deutschen Telekom beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe durchgesetzt. Nach einem Urteil vom heutigen Mittwoch darf die Telekom nicht per Rufumleitung Anrufe abfangen und ins eigene Netz dirigieren, die eigentlich ins Mobilnetz von E-Plus gehen sollten.
FĂĽr ein entsprechendes Angebot namens "Switch & Profit" hatte die Telekom Werbung gemacht. Weil E-Plus dadurch bestimmte GebĂĽhren entgingen, war der Mobilfunkanbieter gegen den Konkurrenten vor Gericht gezogen. Der BGH-Wettbewerbssenat untersagte das Angebot wegen gezielter Behinderung eines Konkurrenten. Die Telekom habe sich dadurch Leistungen von E-Plus zunutze gemacht, heiĂźt es in der Mitteilung des Gerichts. Damit behindere sie die Anstrengungen von E-Plus, eigene Leistungen auf dem Markt in angemessener Weise zur Geltung zu bringen. (Az: I ZR 150/07 vom 7. Oktober 2009).
(vbr)