Weiterer Rückschlag für den "UFO-Hacker"

Der Schotte Gary McKinnon darf nicht vor dem Obersten Gerichtshof Großbritanniens gegen seine drohende Auslieferung an die USA vorgehen. Damit hat der "UFO-Hacker" in seiner Heimat aller Rechtsmittel erschöpft.

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Der als "UFO-Hacker" bekannt gewordene britische Staatsbürger Gary McKinnon hat in seinem Kampf gegen die drohende Auslieferung an die Vereinigten Staaten eine Niederlage vor dem Obersten Gerichtshof Großbritanniens einstecken müssen. Der neu eingerichtete Supreme Court wird den Fall des 43-jährigen Schotten nicht hören und wies seinen Antrag auf Zulassung zur Berufung zurück. Damit hat McKinnon in seiner Heimat das letzte Rechtsmittel erschöpft und die Auslieferung an die US-Behörden rückt immer näher.

Die Richter wiesen McKinnons Antrag mit der Begründung zurück, der Fall werfe keine rechtlichen Fragen auf, die für die Allgemeinheit von Bedeutung seien. Der Supreme Court, der im Zuge der britischen Justizreform von 2005 geschaffen wurde, übernimmt die bisher von den Lordrichtern im Oberhaus erfüllte Funktion der höchsten gerichtlichen Instanz. Das neue Gericht hat erst am 1. Oktober 2009 seine Arbeit aufgenommen.

Die USA werfen dem Schotten vor, zwischen 2001 und 2002 in zahlreiche Computer von Regierungseinrichtungen eingedrungen zu sein und wollen ihm deshalb den Prozess machen. McKinnon hat eingeräumt, sich Zugang zu Computern etwa der NASA, des Pentagon und des US-Militärs verschafft zu haben, um nach unterdrückten Informationen über UFOs zu suchen. Während McKinnon, bei dem inzwischen das Asperger-Syndrom – eine Form des Autismus – diagnostiziert wurde, nur neugierig gewesen sein will, verfolgen die US-Ankläger den "größten Militärcomputer-Hack aller Zeiten" und beziffern den Schaden auf 800.000 US-Dollar (542.000 Euro).

Mit dem Spruch der obersten Richter hat McKinnon sämtliche Rechtsmittel in Großbritannien erschöpft. Seine Anwälte erwägen laut britischen Medienberichten nun alle weiteren Möglichkeiten, darunter auch einen erneuten Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Straßburger Gericht hatte eine Beschwerde McKinnons bereits im August vergangenen Jahres abgelehnt. Der Schotte erhält Unterstützung von zahlreichen Politikern aller Fraktionen, Menschenrechtsgruppen sowie Prominenten. Sie werfen der britischen Regierung vor, den Schutz eines Staatsbürgers für ein fragwürdiges Abkommen mit den USA zu opfern.

McKinnon soll aufgrund eines 2003 nach den Terroranschlägen auf das New Yorker World Trade Center zwischen Großbritannien und den USA geschlossenen Abkommens ausgeliefert werden. Die USA hatten bereits 2002 Anklage erhoben, doch war McKinnon erst 2005 in Großbritannien verhaftet worden. Seither hat der Schotte wiederholt versucht, seine Auslieferung zu verhindern und einen Prozess in Großbritannien zu erreichen. Dabei scheiterte er vor britischen Gerichten ebenso wie im August 2008 bereits einmal vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Auch das britische Parlament lehnte ein Prüfung des Verfahrens ab. Bei einer Verurteilung in den USA drohen McKinnon bis zu 70 Jahre Haft.

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(vbr)