Rambus und Infineon: Streit ohne Ende

Infineon hat das höchste Gericht der USA angerufen, um gegen ein für Rambus positives Berufungsurteil vorgehen zu können.

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Infineon hat den Supreme Court der USA angerufen, um gegen ein für Rambus positives Berufungsurteil vorgehen zu können.

Der deutsche Chiphersteller und das kalifornische Entwicklerunternehmen streiten sich seit Jahren, weil Rambus Lizenzzahlungen auf SDRAM- und DDR-SDRAM-Speicherchips fordert. Deren technische Eigenschaften sind zwar in öffentlichen Standards des Industriegremiums JEDEC festgeschrieben, doch sieht sich Rambus im Zuge des zugehörigen Spezifikationsprozess in den 90er Jahren um die Früchte seiner Arbeit gebracht. Ein entsprechendes Gerichtsverfahren, das wegen des Sitzes eines Infineon-Betriebes im US-Bundesstaat Virginia stattfand, hatte Rambus zunächst verloren. Die Kalifornier, stets unterstützt von einer großen Zahl hoffnungsvoller Aktionäre, hatten sich sogar den richterlichen Vorwurf des vorsätzlichen Betruges und Schadenersatzzahlungen eingehandelt. Der Vorwurf: Bei den Sitzungen des JEDEC in der ersten Hälfte der 90er Jahre hätte der Rambus-Vertreter dem Gremium von sich aus offenlegen müssen, dass man Teile der Technik zum Patent eingereicht hatte.

Später verließ Rambus den JEDEC und versuchte ab 1999, Lizenzzahlungen auf Basis der mittlerweile erteilten Patente einzutreiben. Zahlreiche DRAM-Hersteller spielten mit, Infineon, Hyundai (heute Hynix) und Micron aber klagten.

In Berufungsverfahren setzte sich Rambus teilweise durch. Die Berufungsrichter fanden, dass die Vorschriften des JEDEC zur Offenlegung von Patentanmeldungen damals widersprĂĽchlich und ungenau gewesen seien. Diese Entscheidung war aber nicht einstimmig. Mittlerweile untersucht auch die Federal Trade Commission das Gebahren der Firma Rambus, der JEDEC hat seine Offenlegungs-Vorschriften ĂĽberarbeitet.

Gegen das Berufungsurteil des US Court of Appeal for the Federal Circuit appeliert Infineon nun beim US Supreme Court. Laut EBNews verfolgen die Infineon-Anwälte zwei Ziele: Einerseits geht es wohl um Formfehler, andererseits aber auch um technische Finessen der Rambus-Patente. Ein wichtiges Schlüsselpatent bezieht sich im Wortlaut auch auf einen "Multiplexed Bus", den aber weder die später hergestellten Rambus-DRAM-, noch SDRAM oder DDR-SDRAM-Chips und Speichercontroller nutzen. Die Infineon-Anwälte zweifeln daher daran, dass dieses Patent überhaupt auf die strittigen Produkte anwendbar sei. Beide Seiten sind fest entschlossen, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen. (ciw/c't) / (anw)