Koalitionsvereinbarung: Web-Sperren weg, Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt

Nach einem längeren Tauziehen hat die für die Innen- und Rechtspolitik zuständige Koalitionsarbeitsgruppe einen Kompromiss ausgearbeitet, wonach die geplanten Blockaden kinderpornographischer Seiten faktisch passe sind.

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Nach längerem Tauziehen hat die für die Innen- und Rechtspolitik zuständige Koalitionsarbeitsgruppe von FDP und Union überraschend schnell einen Kompromiss ausgearbeitet, wonach die geplanten reinen Blockaden kinderpornographischer Seiten faktisch passé sind. Wie heise online aus Verhandlungskreisen erfuhr, soll das Bundesinnenministerium das Bundeskriminalamt (BKA) anweisen, international stärker auf die tatsächliche Löschung kinderpornographischer Inhalte im Internet zu drängen. Zugleich wird der Wiesbadener Polizeibehörde untersagt, Sperrlisten an die Zugangsanbieter herauszugeben. Die bislang vom noch nicht in Kraft getretenen Zugangserschwerungsgesetz sowie in Verträgen großer Provider mit dem BKA vorgesehenen Web-Sperren könnten so nicht zur Anwendung kommen.

"Wir wollen zunächst, dass das BKA in jedem Fall versucht, die Löschung zu erreichen", sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble am gestrigen Donnerstagabend im TV-Sender Phoenix. Diese Bestimmung sei in Absprache mit Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) und seinem Kollegen im Wirtschaftsressort, Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), getroffen worden, betonte der CDU-Politiker. Nach einem Jahr solle überprüft werden, ob die Ziele der Löschung erreicht worden sind, um dann "gegebenenfalls weitere Entscheidungen zu treffen". Für die Liberalen handelt es sich dabei um eine Lösung, die es der Union beim Abschied vom Web-Sperren ermöglicht, das Gesicht zu wahren. Man werde nach Ablauf der Frist darauf drängen, das Zugangserschwerungsgesetz komplett aufzuheben.

Die Verhandlungsführerin der Liberalen in der Arbeitsgruppe, die bayerische FDP-Vorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ergänzte, dass "kinderpornographische Abbildungen und Texte aus dem Netz entfernt" werden müssten. Das Internet sei schließlich kein "rechtsfreier Raum". Konkret setzen die Liberalen vor allem auf die Internetwirtschaft und die Verbesserung von Hotlines zum Löschen illegaler Inhalte wie $(LEhttp://www.inhope.org/:INHOPE|_blank). Vorbild soll das zügige Vorgehen von Industrie und Staat gegen Phishing-Seiten sein. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hatte zudem aufgezeigt, dass das BKA auf dem kleinen Dienstweg über eine direkte Ansprache von Providern ohne den Umweg über ausländische Polizeibehörden mehr zum Entfernen kinderpornographischer Angebote aus dem Netz beitragen könnte.

Bei der Vorratsdatenspeicherung haben die Verhandlungspartner der geplanten schwarz-gelben Koalition eine "Aussetzung" beschlossen. Demnach soll die verdachtsunabhängige sechsmonatige Protokollierung der Nutzerspuren durch die Telekommunikationsunternehmen zwar bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts weiter erfolgen, um nicht gegen die EU-Vorgaben zu verstoßen. Der Zugriff auf die Verbindungs- und Standortdaten soll aber noch über die bestehenden Vorschriften hinaus eingeschränkt werden. Konkret soll eine Nutzung der Datenhalden auf schwere Gefahrensituationen beschränkt werden, wie Schäuble ausführte.

Beim BKA-Gesetz haben beide Seiten beschlossen, den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung noch etwas zu stärken. Dieser Ansatz soll für alle Befugnisse der Polizeibehörde zur Terrorabwehr wie etwa den großen Späh- und Lauschangriff gelten. Das Instrument der heimlichen Online-Durchsuchung bleibt bestehen. Die Hürden für den bislang nicht erfolgten Einsatz des Bundestrojaners werden den Absprachen nach aber weiter erhöht. So soll darüber künftig ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs auf Antrag der Bundesanwaltschaft entscheiden. Bisher hätte sich das BKA ans Amtsgericht wenden können.

Leichte Verbesserungen wurden auch bei den Rechten für zeugnisverweigerungsberechtigte Personen abgemacht. So wird das besonders hohe Schutzniveau auf alle Anwaltsgruppen ausgeweitet. Davon profitieren sollen also nicht mehr nur Abgeordnete und Strafverteidiger. Zudem will Schwarz-Gelb laut Schäuble prüfen, "ob die Einbeziehung weiterer Berufsgeheimnisträger in den absoluten Schutz vertretbar ist". Journalisten sollen dabei aber außen vor bleiben. Im Gegenzug wird vorgesehen, das Cicero-Urteil zum Anlass gesetzlicher Änderungen zu nehmen. "Die Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses wird für straffrei erklärt", führte Leutheusser-Schnarrenberger aus. Dieser Punkt sei bisher ein "Einfallstor für Ermittlungen gegen Journalisten" gewesen. Zugleich müsse für die Beschlagnahme von Druckerzeugnissen bei der Durchsuchung von Wohn- oder Arbeitsräumen von Pressevertretern künftig ein dringender Tatverdacht vorliegen.

Die ersten Reaktionen auf den neuen Kurs in der Innenpolitik sind gemischt. Franziska Heine, die Initiatorin der Rekord-Petition gegen das Gesetz zu Web-Sperren, freut sich auf Twitter über einen großen Erfolg der Netzgemeinde: Alle, die gegen das Gesetz gekämpft hätten, könnten "verdammt stolz" auf sich sein. Malte Spitz aus dem Bundesvorstand der Grünen bezeichnete das Ergebnis dagegen als "enttäuschend". Die Sperren seien vorerst nur verschoben, viele praktische Fragen offen. Bei der Vorratsdatenspeicherung werde praktisch nichts geändert, das BKA-Gesetz nur mit "Kosmetik" behandelt. Die Piratenpartei vermisst das Wort "Gesetzesrücknahme". Die Kompromisse trügen "eindeutig eine tiefschwarze Handschrift". Die FDP dürfe keinen Koalitionsvertrag unterzeichnen, "der nicht eine klare Abkehr von Überwachung und Datenmissbrauch vorsieht".

(anw)