Gerhart Baum hält Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung aufrecht

Die Vorratsdatenspeicherung wird nach Zeitungsinformationen weit weniger stark eingeschränkt, als die Unterhändler der schwarz-gelben Koalition dies behaupten.

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Von
  • Detlef Grell

Union und FDP haben sich darauf geeinigt, dass die Nutzung der Daten zunächst auf schwere Gefahrensituationen beschränkt sein soll. Vorbild für diese Regelung sei ein Passus des Koalitionsvertrags zwischen CSU und FDP in Bayern. Dieser Passus beziehe sich aber lediglich auf die sogenannte Gefahrenabwehr, also auf das Vorfeld von konkreten Straftaten. Dies bestätigte das Bundesinnenministerium der "Frankfurter Rundschau" (Samstag).

Ganz überwiegend werden die Verkehrsdaten, die auf Vorrat gespeichert werden, aber für die Strafverfolgung genutzt, also für die Ahndung von Straftaten. Diese Möglichkeit bleibt auch nach der Regelung des Koalitionsvertrags unangetastet bestehen. Strengere Auflagen seien in diesem Falle auch nicht vorgesehen, hieß es.

Unterdessen kündigte der FDP-Politiker Gerhart Baum in dem Blatt an, trotz der Koalitionsvereinbarungen seiner Partei weiter gegen die Vorratsdatenspeicherung und das BKA-Gesetz klagen zu wollen. Selbst mit den von Liberalen herausgehandelten Änderungen habe das BKA- Gesetz "noch viele andere hoch problematische Punkte", sagte der ehemalige Bundesinnenminister. "Diese ganze Sicherheitsarchitektur, die in dem BKA-Gesetz zum Ausdruck kommt, bleibt weiter Gegenstand unserer Verfassungsbeschwerde ."

Gemeinsam mit Grünen-Politikern, Anwälten, Ärzten und Journalisten hatte Baum im Frühjahr gegen das Ende 2008 beschlossene Gesetz und die Vorratsdatenspeicherung Beschwerde am Bundesverfassungsgericht eingereicht. "Ich halte die Speicherung an sich für einen nicht notwendigen und verfassungswidrigen Grundrechtseingriff", sagte der Liberale dem Blatt.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßte, dass künftig alle Anwälte wieder das absolute Auskunftsverweigerungsrecht bekommen sollen. "Das ist ein Gewinn für die Mandanten", sagte DAV- Vizepräsident Ulrich Schellenberg der "Berliner Zeitung" (Samstag). "Sie können sich vorbehaltlos einem Anwalt anvertrauen und sicher sein, dass die Gespräche vertraulich bleiben." Die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung geht dem Juristen aber nicht weit genug. "Die verdachtsunabhängige Speicherung der Daten ist falsch und bedenklich", sagte Schellenberg. (dpa)
(gr)