Copyright reloaded: EU plant Urheberrecht 2010

Die EU-Kommission hat Eckpunkte für ein neues europäisches Urheberrecht vorgestellt. Konkret wird die Kommission bei einem Rechtsinstrument für sogenannte "verwaiste" Werke, andere Projekte etwa zur Lizenzierung digitaler Inhalte kommen langsamer voran.

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Von
  • Monika Ermert

Die Europäische Kommission strickt weiter an einem Urheberrecht für die digitale Welt. Die Generaldirektionen Informationsgesellschaft und Binnenmarkt haben Eckpunkte für ein europäisches Urheberrecht 2010 vorgelegt. Dabei geht es in der Hauptsache um drei Projekte, wie die Kommission Montag in Brüssel mitteilte: Die Verwertung sogenannter "verwaister Werke" in Europa, ein System zur einfachen Klärung von Nutzungsrechten für große Digitalisierungsprojekte und besseren Zugang zu Information und Literatur für Sehbehinderte.

Dabei geht es auch um Einschränkungen für Rechteinhaber, den sogenannten Schrankenregelungen. Allerdings betont die Kommission, dass "ein ordnungsgemäßer Schutz der Rechte an geistigem Eigentum entscheidend für die Förderung der Innovation in der wissensbestimmten Wirtschaft" sei. Eine umfassende Strategie für den "Schutz geistiger Eigentumsrechte" hatte in der vergangenen Woche bereits Margot Fröhlinger, Direktorin aus dem Kabinett von Binnenmarktskommissar Charlie McCreevy, bei der ersten europäischen Innovationskonferenz vorgestellt. Fröhlinger hatte dabei auch das Gemeinschaftspatent, die zentrale Patentgerichtsbarkeit und das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA als Teile der Gesamtstrategie angesprochen.

Die aktuelle Mitteilung zum Urheberrecht fasst die lange erwarteten Ergebnisse der Konsultation über das EU-Grünbuch zum Urheberrecht zusammen, an der sich eine große Zahl von Bibliotheken (114), Universitäten (47), Verlegern (56) und Verwertungsgesellschaften (47) beteiligt haben. Die Kommission erkennt an, dass Bibliotheken, Archive und Universitäten für "ein weniger einschränkendes Urheberrechtssystem" eingetreten seien. Sie plädierten für einen "Kern von Ausnahmen im öffentlichen Interesse". Die Verleger argumentierten demgegenüber, dass der beste Weg zur Wissensverbreitung klassische Lizenzvereinbarungen und Verträge seien.

"Für ein nachhaltiges, auf eine Vielzahl von Bibliotheksinitiativen anwendbares System der vorherigen Genehmigung" sei ein "einfaches und kostenwirksames System für die Klärung der Digitalisierungs- und Online-Verbreitungsrechte" nötig, lautet das vorsichtige Resümee der Kommission. Möglicherweise müsse man hier auch an Sammellizenzen nachdenken. Arbeiten in diese Richtung sollen im kommenden Jahr durch Dialoge mit den verschiedenen Interessengruppen fortgesetzt werden. Die Kommission möchte den Lizenzierungsaufwand einer normalen europäischen Universität gerne verringern. Ein Koalition von Forschern setzt sich seit langem für ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht ein.

Ebenso vorsichtig sind die Zusagen für eine europaweite Durchsetzung der Schrankenregelung zugunsten von Sehbehinderten. Hier will man ein Forum der Betroffenen schaffen. Zunächst sollen Verleger "ermuntert" werden, "mehr Werke in zugänglichen Formaten für Behinderte bereitzustellen". Das Konvertieren rechtmäßig erworbener Werke dürfe nicht durch technische Schutzmaßnahmen verhindert werden. Vorerst komplett zurückgestellt hat die EU Überlegungen zu einer neuen Schrankenregelung, die "kreative, adaptive oder abgeleitete Werke" durch Ausnahmen vom strikten Urheberrechtsschutz erleichtern könnte. Das Phänomen etwa der von Nutzern geschaffenen Inhalte sei noch zu neu, um dies anzugehen.

So bleibt das ins Auge gefasste Rechtsinstrument zu den "verwaisten Werken" – deren Urheber oder Rechteinhaber nicht mehr zu ermitteln ist – wohl das konkreteste Projekt der Kommission. 40 Prozent der Werke der British Library seien verwaiste Werke, sagte Fröhlinger auf der Innovationskonferenz. Ein Rechtsinstrument für die Klärung und gegenseitige Anerkennung verwaister Werke oder eine Ausnahmeregelung sind laut Kommission mögliche Schritte zur Behebung des Problems. Die EU strebt auch hier eine einheitliche Regelung für die gesamte Union an.

(vbr)