Prozess gegen Ex-Infineon-Chef Schumacher eingestellt

Die Vorwürfe der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, der Untreue und des versuchten Prozessbetrugs seien nicht nachweisbar gewesen, erklärte das Gericht. Eine Geldauflage wurde wegen Steuerhinterziehung verhängt.

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Von
  • JĂĽrgen Kuri

Der Strafprozess gegen den früheren Infineon-Chef Ulrich Schumacher vor dem Landgericht München ist gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt worden. Schumacher muss binnen drei Monaten insgesamt 200.000 Euro je zur Hälfte an die Staatskasse und an verschiedene gemeinnützige Einrichtungen zahlen.

Die Vorwürfe der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, der Untreue und des versuchten Prozessbetrugs seien nicht nachweisbar gewesen, begründete der Vorsitzende Richter Peter Noll die Entscheidung. Es bleibe lediglich der Vorwurf der Steuerhinterziehung, für den die Geldauflage verhängt worden sei.

Rechtskräftig wird die Entscheidung, wenn Schumacher die Geldauflage gezahlt hat. Gegen die Entscheidung, auf die sich die Kammer zuvor mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung geeinigt hatte,
sind keine Rechtsmittel möglich.

In dem Verfahren ging es um Vorwürfe, nach denen Schumacher in den Jahren 2000 bis 2003 Geld von dem damaligen Sponsorenvermittler Udo Schneider angenommen und damit die Teilnahme an privaten Autorennen finanziert haben sollte. Schneider, der wegen Schmiergeldzahlungen an Infineon-Manager im Herbst 2006 zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, habe den damaligen Konzernchef mit den Zahlungen zur Fortsetzung ihrer Geschäftsbeziehung bewogen. Schumacher war im März 2004 von seinem Posten als Infineon-Vorstandsvorsitzender zurückgetreten. (jk)