Bimmelfreie Zone

Neue tragbare Handy-Störgeräte blockieren Mobilfunkfrequenzen effektiver. Ihre private Nutzung ist hierzulande nicht erlaubt - und das ist gut so.

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Die Vorstellung klingt verlockend: Endlich eine Zugfahrt oder ein Cafébesuch, ohne dass im Umkreis ständig Handys klingeln und man sich komplette Verkaufsgespräche oder lautstarke Liebeskummer-Berichte anhören muss. Auch das nervige Gebimmel in Kino-, Konzert- und Bibliothekssälen könnte der Vergangenheit angehören. Sie wäre schön, die Stille ohne elektronische Plagegeister – und zwar wann immer und wo immer man es möchte, auch wenn sich die Umwelt nicht die Bohne um die höfliche Bitte ums Ausschalten kümmert, die auf immer mehr Eingangstüren oder in der Kinowerbung zu sehen ist.

Möglich sollen diesen Traum die tragbaren Handy-Störgeräte des in England angesiedelten Unternehmens Windsor Electronics machen. Diese überlagern – anders als bisherige Breitbandstörgeräte – gezielt nur die entsprechenden Frequenzen der Mobilfunkbetreiber und schaffen im Umkreis von wenigen Metern ein künstliches Funkloch.

Die Sache hat allerdings mehrere Haken. Erstens: Die Geräte, die zum Teil so martialische Namen wie "Der Vernichter" tragen, unterbrechen den Kontakt zu den Sendemasten komplett, alle Handys im fraglichen Umkreis können sich also nicht mehr ins Netz einbuchen – auch Notrufe sind damit nicht mehr möglich. Zweitens: Die private Nutzung solcher Blocker ist zwar in England, Frankreich, Polen, Schweden und der Tschechei erlaubt, in Deutschland und Österreich ist sie allerdings streng verboten. Das Zuwiderhandeln kann hierzulande mit saftigen Geldbußen von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Die Mobilfunkfrequenzen sind exklusiv den Netzbetreibern zugewiesen, ohne eine Zuteilung dürfen sie nicht genutzt – also auch nicht blockiert werden.

Eine Ausnahme hat der deutsche Gesetzgeber geschaffen: Seit der Föderalismusreform dürfen Bundesländer den Einsatz von Handy-Blockern in Justizvollzugsanstalten per Landesgesetz erlauben. Auf diese Weise will man der geschmuggelten Mobiltelefone Herr werden, mit denen die Insassen ihre Geschäfte auch hinter Gittern weiter führen. Die Gefängnisse, die davon Gebrauch machen wollen, müssen aber extra einen Antrag bei der Bundesnetzagentur stellen und unter anderem nachweisen, dass keine Anwohner in der Umgebung mitblockiert werden. Baden-Württemberg hat bereits ein entsprechendes Gesetz erlassen: Im neuen Gefängnis von Offenburg läuft seit Ende August ein Störsystem im Testbetrieb. Auch Berlin plant für die kommenden zwei Jahre ein Budget für die Blockade des Knast-Mobilfunks ein.

Das leuchtet mir soweit noch ein, auch wenn der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) bezweifelt, dass die Reichweite so eingestellt werden kann, dass kein Anwohner in Mitleidenschaft gezogen wird. Das britische Handy-Blocker-Unternehmen bewirbt allerdings auf seiner deutschsprachigen Webseite den Einsatz der Geräte zum Beispiel auch in Kinos, Restaurants, Kirchen, Konzertsälen, Vorlesungen, Krankenhäusern und auf Beerdigungen – und verweist erst auf einer separaten Seite recht kryptisch auf die tatsächliche rechtliche Lage.

Und je mehr ich darüber nachdenke, desto weniger gefällt mir die ursprüngliche Idee, dass ich mit so einem Störgerät zwar meine Ruhe bekäme, im Zweifelsfall aber keinen Notruf mehr absetzen könnte – wie auch sonst niemand in meinem Umfeld. Windsor beschwichtigt zwar: "Die Sender haben eine Sichtreichweite, deshalb wäre das nicht problematisch: Im Kino gibt es Notrufknöpfe und in Restaurants kann das Personal über Festnetz einen Notarzt alarmieren", sagt ein Unternehmensvertreter. Aber so nervig Geklingel und Dauergesprächsbeschallung auch sind, darauf mag ich mich nicht verlassen. Ich möchte auch nicht, dass der Arzt mit Notrufbereitschaft neben mir nicht erreicht werden kann. Wenn ich es recht bedenke, gibt es also gute Gründe dafür, dass die Störerlaubnis auf Gefängnisse beschränkt bleibt. (bsc)