Zentrale Datenbank aller Telefonkunden vorerst vom Tisch

Bei einer Anhörung der Bundesnetzagentur fand ein Vorschlag zur Einrichtung eines gemeinsamen Pools für die Kundendaten sämtlicher Telekommunikationsanbieter so gut wie keine Befürworter.

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Bei einer Anhörung der Bundesnetzagentur am heutigen Donnerstag in Mainz fand ein bereits im Vorfeld umstrittener Vorschlag zur Einrichtung eines gemeinsamen Pools für Kundendaten sämtlicher Telekommunikationsanbieter so gut wie keine Befürworter. Dies erfuhr heise online aus Teilnehmerkreisen. Schon nach einer Stunde erklärte demnach der Leiter der Sondierung den Plan zur Einrichtung einer zentralen Bestandsdatenbank, den die Regulierungsbehörde auf Wunsch eines Unternehmens aus der Branche aufgegriffen hatte, zunächst für erledigt.

Es bleibt somit vorerst dabei, dass TK-Firmen Informationen über ihre Kunden wie Name, Anschrift oder Vertragslaufzeit in eigenen Systemen speichern und im Rahmen des in Paragraph 112 Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelten automatisierten Auskunftsverfahren "berechtigten Stellen" wie Polizei- oder Geheimdienstbehörden selbst auf Anordnung hin Zugang dazu gewähren.

Bei der Gesprächsrunde hatten Vertreter der Provider dem Vernehmen nach zunächst die Annahme der Bundesnetzagentur hinterfragt, dass durch eine zentrale Datenbank und darin auszuführende Suchfunktionen Kosten zu sparen seien. Finanzielle Vorteile hätte ein entsprechendes Verfahren höchstens für kleinere Anbieter gebracht, lautete die einhellige Ansicht der Branchenvertreter. Zudem brachte neben Juristen von Zugangsanbietern vor allem ein Abgesandter des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar scharfe Kritik aufgrund der möglichen schädlichen Folgen für die Sicherung der Privatsphäre der Nutzer vor. Generell stellte sich schließlich der Großteil der rund 50 Teilnehmer gegen das Projekt.

Schaar selbst erklärte im Umfeld der Anhörung, dass eine solche neue staatliche Datenbank "datenschutzrechtlich eine völlig neue Qualität" hätte. Wenn in einem zentralen Verzeichnis alle Bürger, die ein Telefon oder eine E-Mail-Adresse besitzen, mit Namen, Anschrift und Geburtsdatum erfasst würden, ergäben sich daraus "zahlreiche neue Auswertungsmöglichkeiten". Der Datenschützer empfahl der Politik stattdessen, über "die Begrenzung des staatlichen Datenhungers" nachzudenken. Die heutige Regelung im TKG, die sehr vielen staatlichen Stellen den Zugriff auf Bestandsdaten der Telekommunikation gestattet, habe zu immer mehr Datenabrufen geführt. Diese umfassenden Zugriffsrechte gehörten auf den Prüfstand.

Hintergrund des ad acta gelegten Plans waren neue Anforderungen an die TK-Unternehmen, die sich aus der 2007 vom Bundestag beschlossenen Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ergeben. Demnach müssen die Provider auch Ähnlichkeitssuchen mit Jokerfunktionen in ihren Kundendatenbanken durchführen können. Darüber hinaus sollen Anfragen auch für E-Mail-Adressen, Log-in-Daten oder die Mobiltelefon-Gerätenummer IMEI ermöglicht werden. Vorschläge für technische Verfeinerungen beim automatisierten Abrufverfahren kamen bei der Anhörung im Bezug auf die derzeitige Verwendung von ISDN-Leitungen zur Sprache. So wurde erwogen, dafür die nicht ganz preisgünstigen SINA-Verschlüsselungsboxen zu verwenden. Diese müssen größere Provider zur E-Mail-Überwachung vorhalten.

Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstands der Grünen, begrüßte gegenüber heise online das Aus für die zentrale Kundendatei: "Die Träumerei von immer größeren Datenbergen muss beendet werden." Seiner Ansicht nach wäre es geradezu "wahnsinnig" gewesen, eine Zentraldatei für alle Bestandsdaten im Kommunikationswesen einzuführen. Datenschutz wäre damit "unmöglich" geworden. Weder bei der Bundesnetzagentur, noch beim Bundesverwaltungsamt oder an sonstiger Stelle dürften entsprechende Datenzusammenführungen durchgeführt werden.

(pmz)