Noch einmal grünes Licht für Wahl-Lochkarten
Bei der vorzeitigen Gouverneurswahl in Kalifornien dürfen trotz Klage erneut die seit der letzten US-Präsidentschaftswahl umstrittenen Lochkarten-Wahlmaschinen eingesetzt werden.
Ein Berufungsgericht in San Francisco hat seine eigene Entscheidung von vergangener Woche aufgehoben, die vorzeitige Gouverneurswahl in Kalifornien zu verschieben. Damit werden trotz Klage bei diesen Wahlen erneut die umstrittenen Lochkarten-Wahlmaschinen eingesetzt. Die Bürgerrechtsorganisation ACLU, die die Klage unterstützt hatte, will nun nicht weiter in Revision gehen. Der neue Beschluss wurde von elf Richtern gefasst -- die Verschiebung war von lediglich drei Richtern angeordnet worden.
Die Verwendung von VotoMatic-Lochkartensystemen bei den US-Präsidentschaftswahlen im November 2000 hatte für ein monatelanges juristisches Gezerre gesorgt, weil der demokratische Präsidentschaftskandidat Al Gore argumentiert hatte, "Butterfly Ballots" aus Lochkartensystemen hätten ihm den Sieg gekostet. Der oberste Gerichtshof der USA entschied jedoch im Dezember 2000, dass die bis dahin durchgeführten Nachzählungen in einzelnen Wahlbezirken nicht gültig seien. Als Konsequenz aus dem Wahldebakel werden die veralteten Maschinen durch neue Systeme ersetzt -- allerdings geschieht dies unter anderem aus Kostengründen schrittweise.
Die Kläger, die versucht hatten, die Wahlen in Kalifornien zu verschieben, argumentierten jedoch nicht direkt mit möglichen Fehlern bei der maschinellen Stimmenzählung. Sie sahen vielmehr eine Ungleichbehandlung von ethnischen Minderheiten, da die umstrittenen Lochkartenmaschinen besonders häufig in den entsprechend bewohnten Wahlkreisen eingesetzt würden. Das Gericht konnte dieser Argumentation folgen, sieht jedoch gegenüber dem Staat Kalifornien, der bereits einen großen Teil des veranschlagten Geldes für die Vorbereitung der Wahlen ausgegeben hatte, eine besondere Härte. Auch das Votum von rund 500.000 Briefwählern, die bereits ihre Stimme abgegeben hatten, dürfe nicht einfach verworfen werden, urteilten die Richter.
Der Prozess dürfte allerdings nicht der letzte gewesen sein, in dem über Wahlmaschinen und ihren Einfluss auf das Ergebnis von Abstimmungen geurteilt wird. Die Lochklartenmaschinen werden unter anderem durch nicht minder umstrittene Touchscreen-Systeme ersetzt. Die US-Eliteuniversitäten MIT und Caltech hatten im Sommer 2001 einen Bericht zum US-Wahlsystem vorgelegt, in dem die Wissenschaftler simplen Technologien wie etwa Stift, Wahlzettel und einem optischen Scanner den Vorzug vor Hightech-Wahlmaschinen gaben. Für die altmodische Variante der Stimmabgabe schätzten die Experten die Fehlerrate auf etwa 1,5 Prozent -- bei elektronischen Wahlmaschinen sei sie doppelt so hoch. (wst)