Kazaa-Betreiber erhebt weitere Vorwürfe gegen Musikindustrie

Nikki Hemming, CEO von Sharman Networks, meint, die Musikindustrie führe lieber endlose Prozesse, als das Problem der Urheberrechtsverletzungen technisch zu lösen.

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Die Betreiberfirma der Internet-Musiktauschbörse Kazaa, Sharman Networks, hat ihre Gegenklage beim US District Court of California gegen die US-amerikanische Unterhaltungsindustrie erweitert. Sharman will nach eigenen Angaben den Schleier über den wettbewerbswidrigen Praktiken der Gegenpartei lüften und zum Beispiel darstellen, wie der Ruf der P2P-Technik und von Sharman Networks durch Schmutzkampagnen zerstört oder wie Filesharing durch Bestimmungen in Lizenzverträgen gezielt ausgebootet werden solle.

In dem nun eingereichten Beweismaterial werden auch Gespräche dokumentiert, die das Unternehmen unter anderem mit Universal, Warner Brothers Music und Interscope Music geführt habe. Es habe sich um "positive und produktive Diskussionen" gehandelt, teilt Sharman Networks mit. Allerdings seien diese später nicht zum Tragen gekommen.

Sharman Networks hatte die US-Musikindustrie im Januar wegen Verstoßes gegen US-Anti-Trust-Gesetze verklagt. Das Unternehmen soll mehrfach versucht haben, Verträge über den legalen Vertrieb von Musik mit Hilfe seines P2P-Netzwerkes abzuschließen. Die Musikindustrie habe den Abschluss solcher Verträge blockiert, um das eigene Monopol nicht zu gefährden.

Nikki Hemming, CEO von Sharman Networks, meint: "Wir wollen das Verhalten der Unterhaltungsindustrie ins Rampenlicht rücken. Sie führt lieber endlose Prozesse, als das Problem der Urheberrechtsverletzungen technisch zu lösen." Sein Unternehmen halte das Angebot aufrecht, die Unterhaltungsindustrie könne P2P-Techniken nutzen, um ihre Angebote sicher zu verbreiten.

Allerdings legt Sharman Networks zuvor der Musikindustrie noch eine weitere juristische Hürde auf den Weg: Beim Ermitteln in der Tauschbörse Kazaa sollen die Musikfirmen die Software Kazaa Lite genutzt und damit gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Außerdem sollen die Ermittler zum Beispiel durch Einschleusen gefälschter Dateien gegen Kazaas Nutzungsbedingungen verstoßen haben. (anw)