Microsoft möchte Anhörung im EU-Kartellverfahren

Microsoft ändert sein Vorgehen im EU-Kartellverfahren wegen Wettbewerbsbehinderung bei Server- und Medien-Software.

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Von
  • Jürgen Kuri

Microsoft ändert seine Haltung im Kartellverfahren, das die EU-Kommission gegen den Softwarekonzern führt: Nun will Microsoft doch eine Anhörung vor den europäischen Wettbewerbshütern haben, berichtet das Wall Street Journal unter Berufung auf mit dem Verfahren beschäftigte Kreise in Brüssel.

Ende 2001 noch hatte Microsoft die Chance, solch eine Anhörung in dem damals bereits laufenden Verfahren zu erhalten, nicht genutzt. Microsoft hatte bislang vor, auf die Vorwürfe der Wettbewerbsbehinderung bei Server- und Medien-Software durch schriftliche Eingaben bei der Kommission zu reagieren. Eine Anhörung gibt dem Konzern aber mehr Möglichkeiten, seine Position zu verteidigen -- unter anderem, weil nicht nur die Kartellwächter der Kommission daran teilnehmen, sondern auch Experten in Wettbewerbsrecht der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten.

Die EU-Kommission wirft dem Software-Konzern vor, er habe auf rechtswidrige Weise seine beherrschende Stellung im Markt der Betriebssysteme für Personalcomputer auf den Markt der einfachen Server-Betriebssysteme erweitert. Die EU-Kommission hatte das Verfahren gegen Microsoft im August 2000 eröffnet und im August 2001 erweitert.

Die Ermittlungen hätten ergeben, dass tatsächlich viele Firmen Windows-Server deswegen bevorzugten, weil Microsoft Interface-Informationen, um Windows-Clients mit Servern kommunizieren zu lassen, nicht ausreichend offen gelegt habe, hatte die EU-Kommission Anfang August dieses Jahres gegenüber Microsoft in einer Aufforderung zur Beendigung der Wettbewerbsbehinderungen geschrieben. Eine Lösung, die die Kommission vorschlug, lag in der Offenlegung eben dieser Kommunikationsschnittstellen. Aber auch die Koppelung des Windows-PC-Betriebssystems mit dem Windows-Media-Player ist der Kommission ein Dorn im Auge. Die Kommission schlug unter anderem vor, dass Microsoft eine Windows-Version anbieten sollte, die nicht den Windows-Media-Player umfasst. Andernfalls könnte Microsoft auch verpflichtet werden, Konkurrenzprodukte auf diesem Gebiet mit Windows auszuliefern. (jk)