Bundesjustizministerin will Arbeitnehmerdatenschutz stärken

Momentan gebe es für Bewerber durch eine rechtliche Grauzone zu viel Unsicherheit. Dies will Sabine Leutheusser-Schnarrenberger durch eindeutige Regeln ändern.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 65 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will den Arbeitnehmerdatenschutz verbessern und auch für Fragen bei Bewerbungsgesprächen eine verbindliche Rechtsgrundlage schaffen. "Es gibt kein absolutes Informations- und Auskunftsrecht", sagte die Ministerin laut einer Mitteilung von heute. Sie wolle daher dem Trend, durch persönliche Fragen und betriebsärztliche Untersuchung möglichst viel von Mitarbeitern und Bewerbern zu erfahren, gesetzliche Grenzen setzen.

Es gebe das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, aber auch die berechtigten Anliegen des Arbeitgebers, den geeigneten Bewerber für einen ganz bestimmten Arbeitsplatz zu bekommen, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Bei der Abwägung dieser Interessen gebe es derzeit zu viele Grauzonen.

In einem Interview mit Deutschlandradio Kultur erläuterte die Ministerin, Bewerber kämen in eine schwierige Situation, wenn der potenzielle Arbeitgeber mehr über ihn wissen wolle, als er preisgeben wolle. Den Bewerbern solle durch ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, das regelt, welche Fragen unzulässig sind, Sicherheit geschaffen werden. Beispielsweise sei es nicht zulässig, eine Bewerberin zu fragen, ob sie bereits entbunden habe oder Verhütungsmittel nehme. Die Arbeitgeber sollten genau wissen, was sie dürfen. Das müsse nicht immer wieder durch Gerichtsverfahren in Einzelfällen geklärt werden.

Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) warnte als Antwort auf die Pläne der Ministerin vor Überregulierung. Es gebe bereits "ein sehr hohes Datenschutzniveau". Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte hingegen die Vorschläge der FDP-Ministerin. Für das geplante neue Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ist allerdings Bundesinnenminister Thomas de Maizière zuständig. Anfang dieses Monats hieß es in Medienberichten, er habe die Ausarbeitung eines eigenständigen Gesetzes eingeleitet. Kurz vor der Bundestagswahl im September hatte der vormalige Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) einen Diskussionsentwurf vorgelegt (anw)