BGH will über Handel mit Gebrauchtsoftware entscheiden

Ob der Handel mit Gebrauchtsoftware zulässig ist, darüber streiten sich große Softwareanbieter mit Händlern seit Jahren. Nun will der oberste deutsche Gerichtshof eine endgültige Entscheidung herbeiführen.

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Von
  • Ute Roos

Inwieweit der Handel mit sogenannter "gebrauchter" Software, also der Weiterverkauf von Lizenzen an Dritte, die Urheberrechte des Rechtsinhabers verletzt, will der Bundesgerichtshof in einem Revisionsverfahren klären.

Geklagt hatte der amerikanische Konzern Oracle gegen die usedSoft GmbH aus München, die sich auf den Handel mit solchen gebrauchten Lizenzen spezialisiert hat. Im vergangenen Jahr hatte das Oberlandesgericht München geurteilt, dass diese Form des Lizenzhandels die Urheberrechte von Oracle verletzt. Die von usedSoft angestrebte Revision wollte das OLG nicht zulassen.

Nun hat der BGH mit Beschluss vom 12. November (Az. I ZR 129/08) der Beschwerde von usedSoft gegen das Nichtzulassen der Revision stattgegeben und den Fall zur Entscheidung angenommen. Damit zeigt der BGH, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat und einer Entscheidung durch das oberste deutsche Gericht bedarf. (ur)