EU-Ombudsmann sieht Mängel im Kartellverfahren gegen Intel
Der europäische Bürgerbeauftragte P. Nikiforos Diamandouros hat nun offiziell die Ergebnisse seiner Untersuchung zu Intels Beschwerden gegen die EU-Kommission vorgelegt.
Der Europäische Ombudsmann P. Nikiforos Diamandouros hat Mängel im Kartellverfahren der EU-Kommission gegen Intel festgestellt. Er hat seine Antwort auf eine Beschwerde von Intel, die zuvor vertraulich war und dennoch im August dieses Jahres bereits bekannt wurde, nun offiziell veröffentlicht. Demnach habe es die Kommission unzulässigerweise versäumt, einen Aktenvermerk über ein Treffen mit Vertretern des PC-Herstellers Dell im August 2006 anzulegen, das mit der Intel-Untersuchung zusammenhing. Hier habe es bei der Kommission einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit gegeben, schreibt der Bürgerbeauftragte. Er kam jedoch zu keinem Ergebnis, ob die Kommission Intels Verteidigungsrechte verletzt habe.
Ein weiterer Vorwurf Intels lautete, die EU-Kommission habe Dell ermutigt, sich mit dem Prozessorhersteller AMD zu einem Informationsaustausch zu treffen. Dadurch habe AMD Zugang zu Informationen in der Untersuchungsakte der Kommission bekommen. Hierzu erläutert der Bürgerbeauftragte, da die Kommission unzulässigerweise keinen Vermerk über ein Telefongespräch zu dem Thema zwischen Dell und ihr im August 2007 angefertigt habe, gebe es keine ausreichenden Beweise. Es hätte den Grundsätzen einer guten Verwaltungspraxis widersprochen, wenn die Kommission Dell darin bestärkt hätte, eine solche Absprache mit AMD zu treffen. Die Kommission sei aber nicht dafür zuständig und auch nicht dazu befugt, diese zu verhindern.
Während seiner Untersuchung zu Intels Beschwerde erhielt der Ombudsmann nach eigenen Angaben drei Stellungnahmen von der Kommission und sichtete Dokumente in ihren Büros. Seine zunächst als vertraulich eingestufte Entscheidung wurde am 14. Juli 2009 an die Kommission und Intel geschickt. Vor Erscheinen der nichtvertraulichen Version wurden Stellungnahmen von Intel, Dell und AMD berücksichtigt, um sicherzustellen, dass die Veröffentlichung ihre Interessen nicht verletze.
AMD hatte sich in den Jahren 2000, 2003 und 2006 bei der EU-Kommission über Intels Verhalten beschwert. Im Mai dieses Jahres verhängte die Kommission 1,06 Milliarden Euro Geldbuße. Dagegen legte Intel im Juli Einspruch ein. Die Rechtsstreitigkeiten mit dem Konkurrenten hat der Prozessorhersteller vor Kurzem beigelegt (anw)