DRM: Superuser, Open Trusted Computing und gekochte Frösche
Auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft fĂĽr Recht und Informatik berieten die Teilnehmer ĂĽber Urheberrecht und Digital Rights Management.
Zu viele Einzel- und Spezialfragen haben das einmal novellierte Urheberrecht bereits so aufgebläht, dass 40 Seiten Kommentar für einzelne Paragraphen notwendig sind, sagte Thomas Dreier vom Institut für Informationsrecht an der Universität Karlsruhe auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) diese Woche in Stuttgart. Dreier sagte, man müsse sich möglicherweise in Zukunft verstärkt auf die Ausgestaltung eines Rahmens für eine "Informationseigentumsordnung" beschränken und die weitere Aushandlung den Marktteilnehmern überlassen.
"Rights Management" in seinen verschiedenen Spielarten stellten Vertreter von Microsoft, der Bertelsmann Tochter Digital World Services und HP auf der Tagung vor. Gerold Hübner, Chief Security Officer von Microsoft Deutschland warb für Microsofts "Information Rights Management", das den Datenklau aus dem Unternehmen beheben soll. Nur wer als "Superuser" eingestuft wird, darf dann alle im Unternehmensnetz befindlichen Informationen erhalten. Abgestufte Zugangsrechte entsprechend der Policies im Unternehmen können die Autoren jeweils direkt mit der Datei verbinden. Das Sperren von Laufwerken oder ähnliche Vorsichtsmassnahmen werde damit unnötig.
Was so schön praktisch und harmlos klingt, sei nichts anderes als "Frösche kochen", warnte dagegen CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn. "Würde man den Frosch gleich ins heiße Wasser werfen, würde er natürlich sofort herausspringen." Das heiße Wasser sind für Müller-Maguhn Digital-Rights-Management-Systeme, die Informationen zum knappen Gut machen, und die als Grundlage dafür einsetzbaren Trusted Computing-Initiativen der Trusted Computing Group und von Microsofts NGSCB. Die Herrschaft über seinen PC will er aber nicht an die jeweiligen Hardwareproduzenten und Zertifizierungsstellen abgeben.
Doch genau darauf, so sagte Dirk Kuhlmann, müssen sich die Benutzer mit Trusted Computing einlassen, "zumindest für die Zeit der Interaktion". Die Zeit, in der man quasi Gott-gleich über den eigenen Computer walten konnte, sei damit zu Ende und er verstehe den Widerstand. Der HP-Forscher rief die Open-Source-Bewegung dazu auf, sich in die Entwicklung des Trusted Computing einzumischen und sich sogar zu beteiligen. Er hält ein "Open Trusted Computing" trotz der fundamentalen Differenzen beider Konzepte noch für denkbar.
Vor allem die Erschwerung nachträglicher Software-Änderungen und die Kostenfrage ist ein Widerspruch zwischen beiden Philosophien. Der Politik riet Kuhlmann, die alternativen Möglichkeiten eines Open-Trusted-Computing-Modells zu erkunden, möglicherweise mit einem Forschungsprojekt. Dabei könnte erkundet werden, inwieweit Lizenzen für die Technologie auch von gemeinnützigen Organisationen zu vergeben. Sicherheitszertifizierungen für Open Source Systeme seien übrigens ohnehin bereits im Gang.
Die Antwort auf die Hauptfrage ihrer Tagung, "Wem gehört die Information im 21. Jahrhundert, wie viel nicht proprietäre Information braucht der Mensch?", blieben sich die DGRI-Mitglieder schuldig. Bemerkenswert fand der DGRI-Vorsitzende Alfred Büllesbach, dass Europa bei den Nutzerrechten restriktiver sei als die USA, während es beim Datenschutz gerade umgekehrt ist. Der oberste DaimlerChrysler-Datenschützer warnte vor einer Überbetonung des Urheberrechtes auf Kosten anderer Rechte.
Irgendwie würden verschiedene Modelle des Zugangs zu Informationen und Unterhaltung nebeneinander bestehen, versicherte Willms Buhse von Digital World Service, der den erzieherischen Effekt von Klagen gegen private Raubkopierer begrüßte. Neben dem Super-Distribution-Modell, dass durch DRM-Systeme abgesichert ist, werde es auch weiterhin kostenfreie Inhalte geben, die nach einem "Promotion"-Modell finanziert würden, ebenso wie Content-Service-Provider-Modelle und Subskriptionsmodelle. Stefan Bechtold, DRM-Experte an der juristischen Fakultät der Universität Tübingen, warnte allerdings, dass mit den zum Umgehungsschutz getroffenen Regelungen die Gefahr einer Überprivatisierung drohe. Übrigens zeigte er, dass die Lizenzbedingung, auf die sich Nutzer von DRM-Systemen wie Pressplay einlassen müssten, ungefähr ebensoviel Kleingedrucktes enthalten wie das neue Urheberrechtsgesetz. (Monika Ermert) / (anw)