Gericht bejaht Haftung des Admin-C

Nach einem Beschluss des Oberlandesgericht Stuttgart haftet der Admin-C als administrativer Ansprechpartner einer Domain

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Von
  • Joerg Heidrich

In einem jetzt veröffentlichten Beschluss (Az. 2 W 27/03) vom 1. September hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass bei Ansprüchen aus Marken- und Namensrecht neben dem Domain-Inhaber auch der Admin-C als administrativer Ansprechpartner einer Domain haftet.

Dies gelte zumindest dann, wenn nach den DE-Registrierungsrichtlinien der administrative Ansprechpartner als Bevollmächtigter des Domaininhaber berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffende Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden. In dem der Klage zugrunde liegenden Sachverhalt war der Beklagte als Admin-C eingetragen, als Eigentümerin eine nicht existierende GmbH.

Grundsätzlich haftet derjenige als Störer, der in irgendeiner Weise -- auch ohne eigenes Verschulden -- willentlich und kausal zum Wettbewerbsverstoß eines anderen beiträgt, sofern er eine rechtliche Möglichkeit hat, diese Handlung zu verhindern. Dadurch, dass der Beklagte mit seinem Willen als Kontaktperson bei der DE angegeben wurde, habe er nach Auffassung der Stuttgarter Richter bereits einen solchen Tatbeitrag geleistet. Zudem habe der Beklagte aufgrund der Registrierungsbedingungen der DENIC eG in seiner Eigenschaft als Admin-C auch die rechtliche Möglichkeit gehabt, auf den Eintragungsinhalt hinsichtlich der Domain einzuwirken, damit also einen falschen oder fehlerhaften Eintrag zu korrigieren.

Etwas anderes gelte nach dem Beschluss des OLG allerdings in den Fällen, in denen es sich bei dem Admin-C um eine "abhängige Hilfsperson" handele, die lediglich eine untergeordnete Stellung in einem fremden Unternehmen inne habe.

Wer also zum Beispiel als Netzadmin bei der DENIC für sein Unternehmen eingetragen ist, braucht sich auch nach diesem Urteil keine Sorgen zu machen. Anders sieht es freilich bei denjenigen aus, die sich als "Strohmann" für halblegale Aktivitäten ausländischer Unternehmen oder nicht existierende Gesellschaften als Admin-C einer Domain eintragen lassen. (Joerg Heidrich) / (uma)