Bundeskabinett verabschiedet umstrittenen Entwurf für TK-Gesetz

Der Kanzler und die Minister haben den kontrovers diskutierten Entwurf für ein neues Telekommunikationsgesetz verabschiedet.

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Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf für ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG) verabschiedet. Das 149-seitige Papier mit seinen 149 Paragraphen soll -- mit einiger Verspätung -- ein Richtlinienpaket der EU-Kommission in nationales Recht umsetzen. Das Konstrukt ist allerdings seit langem heftig umstritten. Kritisiert werden vor allem die neuen Wettbewerbsregeln sowie die für die Unternehmen kostspieligen Überwachungsauflagen des Gesetzes.

Den ursprünglichen Referentenentwurf hat das Bundeswirtschaftsministerium nach Stellungnahmen aus anderen Ressorts noch einmal überarbeitet. Herausgekommen sei eine "Verschlimmbesserung", sagen Kritiker. So sind ein paar Passagen aus dem Gesetzestext gefallen, die der Deutschen Telekom bisher schwer im Magen lagen. Die Wettbewerber könnten eine nachträgliche Regulierung von Entgelten des Altmonopolisten nicht mehr selbst beantragen. Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) protestiert, da sich die Mainzer Behörde in wichtigen Zukunftsmärkten wie dem DSL-Sektor bisher erst nach langen Vorermittlungen oder gar nicht zum Einschreiten genötigt gefühlt habe.

Nach dem vorherigen Entwurf sollte die Telekom zur Bereitstellung bestimmter Basisleistungen wie etwa dem Inkasso verpflichtet werden, um Planungssicherheit für alle Unternehmen zu schaffen. Die Bundesregierung will nun, dass aus diesen Verpflichtungen Optionen werden. Das werde neue Rechtsfragen aufwerfen und die Unsicherheit bei Investoren vergrößern, fürchtet VATM-Präsident Peter Wagner. Besonders ärgert die Verbandsmitglieder, dass der Altmonopolist nicht einmal mehr verpflichtet werden soll, den Wettbewerbern wesentliche Vorleistungen zeitgleich mit Einführung des Endkundenproduktes durch die Konzerntöchter zur Verfügung zu stellen. Die entsprechende Auflage wurde aus Paragraph 40 gestrichen.

Die Telekom beklagt auch, dass das Sanktionsinstrumentarium im Teil des Entwurfs zur Marktregulierung nach wie vor zu weit geht. Es reicht von Zugangsverpflichtungen bis hin zur Auflage zur getrennten Rechnungsführung mit den damit verbundenen Einblicken in die Geschäftsbücher. Dagegen setzt sich die Telekom heftig zur Wehr. Die Neustarter halten dagegen, dass die Voraussetzungen für die Sanktionen auf dem Weg vom Arbeits- über den Referenten- zum Kabinettsentwurf ständig weiter verwässert worden seien. Der VATM warnt vor einer "einseitig auf den Marktführer ausgerichteten Industriepolitik".

Auf heftige Kritik stoßen auch die Überwachungsregelungen. Sollten zunächst "nur" die Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit verdonnert werden, auf eigene Kosten die zur durchgängigen Bespitzelung der Kunden benötigten "technischen Einrichtungen" vorzuhalten, sollen es nun wieder alle Betreiber einer Telekommunikationsanlage sein. Dagegen protestiert unter anderem der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der hier seit langem auch eine Kostenentlastung der Unternehmen fordert. Christiane Schleithoff, Referentin für Telekommunikationsfragen beim BDI, erinnerte gegenüber heise online daran, dass sich das Wirtschaftsministerium hier selbst widerspreche. In der Begründung des Referentenentwurfs habe es noch ausdrücklich geheißen, dass "eine Beibehaltung der bisherigen Vorschriftenlage unverhältnismäßig sei".

Der Regierungsentwurf wandert nun in den Bundesrat, der sich damit voraussichtlich vor Weihnachten beschäftigen wird. Beobachter gehen davon aus, dass das Ländergremium noch zusätzliche Überwachungsauflagen bis hin zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung verlangen wird. Nach einer eventuellen Gegenäußerung der Bundesregierung dürfte dann der Bundestag frühestens im Februar die Verhandlungen über das Gesetz aufnehmen. Auch dort zeichnet sich der Streit um das TKG bereits ab. So erklärte etwa die Internet-Beauftragte der CDU/CSU-Fraktion, Martina Krogmann, dass die Regierung mit dem Kabinettsbeschluss die "Chance verpasst habe, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen ITK-Unternehmen zu stärken". Die unklaren Kriterien für den Einsatz des regulierungspolitischen Instrumentariums seien unzureichend. (Stefan Krempl) / (anw)