Lieferstopp nach Angebot ĂĽber eBay rechtens

Das Oberlandesgericht Mannheim hat entschieden, dass die Entscheidung des Herstellers von Schulranzen, die Produkte im Markt als hochpreisige Qualitätsware zu positionieren, grundsätzlich zu respektieren sei.

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Ein Hersteller von hochwertiger Markenware darf die Lieferung an einen Händler stoppen, wenn dieser die Ware anders als vereinbart über ein Internetauktionshaus verkauft. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden (AZ: 6 U 47/08 Kart). Wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht, hatte der Hersteller von Schulranzen und Rucksäcken der Marken "Scout" und "4YOU" in seinen Auswahlkriterien für "zugelassene Vertriebspartner" den Verkauf über eBay und andere Auktionsformate im Internet ausgeschlossen.

Eine Händlerin, die trotz Abmahnung die Produkte einzeln über eBay verkaufte, wurde deshalb nicht mehr beliefert. Dagegen hatte die Händlerin geklagt, das Landgericht Mannheim wies die Klage mit Urteil vom 14. März 2008 ab. Ihre Berufung vor dem OLG Karlsruhe blieb nun ohne Erfolg.

Nach Ansicht des Kartellsenats verstoßen die Auswahlkriterien nicht gegen kartellrechtliche Vorschriften. Die Entscheidung des Herstellers und Markeninhabers, die Produkte im Markt als hochpreisige Qualitätsware zu positionieren, sei grundsätzlich zu respektieren. Der von der Klägerin praktizierte Einzelvertrieb über eBay sei mit den Auswahlkriterien nicht zu vereinbaren. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Die eBay-Betreiber weisen laut dpa darauf hin, dass es sich bei dem Urteil um eine Einzelfall-Entscheidung handelt. Für sie sei es nicht verständlich, dass ihre Händler auf diese Weise diskriminiert werden dürften. Viele Markenhersteller vertrieben ihre Waren ganz bewusst auf eBay, weil sie um Attraktion, Akzeptanz, Vertrauenswürdigkeit und Rentabilität des Marktplatzes wüssten. Das Unternehmen will nun das schriftliche Urteil abwarten und die Begründung prüfen.

Im Juli 2007 hatte das Landgericht Berlin in einem anderen Scout-Fall den ebay-Boykott als unrechtmäßige Wettbewerbseinschränkung verurteilt (Az: 16 O 412/07 Kart). Das LG Berlin entschied auch im April 2009 (AZ: 16 O 729/07 Kart), dass der Markenhersteller von Scout-Schulranzen es seinen Händlern nicht verbieten könne, bei eBay anzubieten.

(anw)