Telekom beklagt massive Entwertung des Fernmeldegeheimnisses

Der ehemalige Staatsbetrieb wird von Strafverfolgern exzessiv in Anspruch genommen und muss allein für ausländische Handy-Verbindungsanfragen 50 Millionen Kunden alle drei Monate durchrastern.

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Die Deutsche Telekom fühlt sich bei der Telekommunikationsüberwachung von den Strafverfolgungsbehörden übermäßig in Anspruch genommen. Der Konzern beklagt vor allem, dass der Hunger der Ermittler nach den heiß begehrten Verbindungsdaten stark zugenommen und verfassungswidrige Auswüchse erreicht habe. Die Verhältnismäßigkeit und die Grundrechtsverträglichkeit der geforderten Eingriffe sei nicht mehr gewahrt. "Allein die Anordnung massenhafter Zielwahlsuchläufe bei Straftaten von allenfalls mittlerer Schwere hat ganz große Ausmaße angenommen", ärgert sich Bernd Köbele, Leiter der Abteilung "Staatliche Sicherheitssonderauflagen" des Konzerns. Um etwa nur die häufig verlangten Kontakte zu ausländischen Handy-Nutzern herausgeben zu können, "müssen wir unsere 50 Millionen Kunden alle drei Monate komplett durchrastern", so Köbele. Dazu kämen täglich Tausende Abfragen von Verbindungsdaten allgemeinerer Natur.

Seine kritischen Äußerungen machte Köbele gestern auf der Fachkonferenz Sicherheitsinteresse contra Privatsphäre, die sein Unternehmen gemeinsam mit der TelefonSeelsorge in Berlin ausgerichtet hat. Der Kontaktmann der Telekom zu den Polizeibehörden und Geheimdiensten beschwerte sich darüber, dass die Strafverfolger sein Unternehmen nach wie vor wie eine Behörde angehen und an diese irrige Annahme falsche Erwartungen knüpfen würden. Vielen Ermittlern sei auch Jahre nach der Privatisierung des Marktes nicht klar, dass die Aktiengesellschaft "zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses unter Strafandrohung verpflichtet sei".

Spannungen seien daher unvermeidbar, meinte Köbele: "Die Polizeibehörden gehen uns rüde an." Fast täglich erhalte der Konzern Drohungen wegen Strafvereitelung trotz entgegenstehender Rechtslage; besonders häufig dann, wenn das Unternehmen die Geräte zur Aufzeichnung von Kommunikationsinhalten wegen fehlender Originalvorlagen richterlicher Überwachungsanordnungen abschalte. Staatsanwälte würden der Telekom zudem "Formblatt-Anordnungen" und Richterbeschlüsse ohne individuelle Begründungen der massiven Grundrechtseingriffe ins Haus schicken. Beschwerden würden von einzelnen Landgerichten gern als unzulässig zurückgewiesen -- "ohne Prüfung der Sachargumente", wie Köbele ausführte.

Neben den kostspieligen Telefonüberwachungsanordnungen reibt sich die Telecom-Branche vor allem an dem Ende 2001 in die Strafprozessordnung (StPO) eingeführten Paragraph 100 g, der die Herausgabe von Verbindungsdaten regelt. Obwohl das Gesetz die Rechtmäßigkeit des Eingriffs gemäß der Interpretation des Bundesverfassungsgerichts nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und einem konkreten Tatverdacht erlaubt, verstehen ihn die Strafverfolger laut Köbele als "allgemeinen Anspruch" auf die Herausgabe von Kennungen sowie die Zeiten und die Partner von Telefonverbindungen. Oft würden entsprechende Anordnungen auf der "bloßen Vermutung von Polizeibeamten" beruhen, was zu einer Art "Sippenhaft" führe: So sei etwa die Frau eines Verdächtigen gemäß der vorgebrachten "kriminalistischen Erfahrung" in der Regel sofort mitverdächtig.

Die gegenwärtige Rechtslage reicht nach Einschätzung von Experten nicht aus, um dem verfassungswidrigen Treiben der Strafverfolger Einhalt zu gebieten. Allenfalls bei den Abhör-Anordnungen, nicht jedoch bei den Ersuchen nach Verbindungsdaten, könne eine Stärkung des richterlichen Vorbehalts noch Spielraum für juristische Begrenzungen bieten, erklärte Köbele. Generell sei aber der Gesetzgeber gefordert, um der "Entwertung des Grundrechts des Fernmeldegeheimnis" ein Ende zu bereiten. Neben der Überarbeitung des 100g und seines Verwandten 100h StPO böte dazu auch die anstehende Novelle des Telekommunikationsgesetzes eine gute Chance. Doch der Wille der Bundesregierung weist dabei bislang genau in die entgegen gesetzte Richtung, sodass die parlamentarische Debatte über das umstrittene Rahmenwerk heiß werden dürfte. (Stefan Krempl) /

Siehe dazu auch in Telepolis: (anw)