eBay in Frankreich zu Millionenstrafe verurteilt
Wegen Verstößen gegen eine Unterlassungsverfügung, nach der Produkte bestimmter Marken in Frankreich nicht auf dem Online-Marktplatz gehandelt werden dürfen, soll eBay 1,7 Millionen Euro zahlen.
Die Internet-Handelsplattform eBay soll 1,7 Millionen Euro zahlen, weil sie in Frankreich den Internet-Handel mit authentischen Parfüms von LVMH-Konzernmarken wie Christian Dior, Guerlain und Kenzo ermöglicht hat. Dies war dem Online-Marktplatz 2008 durch eine Unterlassungsverfügung untersagt worden. LVMH (Moët-Hennessy – Louis Vuitton SA) ist der weltgrößte Anbieter von Luxusprodukten von Handtaschen über Mode und Champagner bis Parfüm.
eBay sieht in der Verfügung einen "Missbrauch selektiver Vertriebssysteme". Sie werde von LVMH in wettbewerbswidriger Weise genutzt, "um einschränkende Vertriebsverträge durchzusetzen", wirft das Auktionsportal dem Luxusgüterkonzern vor. eBay habe nach dem Unterlassungsurteil Filter eingesetzt sowie manuell geprüft und bis Juli 2009 mehr als 20.000 Angebote gesperrt. Dennoch habe LVMH das Angebot von 1341 Artikeln beanstandet, bei denen die Verkäufer das Filtersystem bewusst zu umgehen versucht hätten, erklärte eBay.
Der Frankreich-Chef von eBay, Alex von Schirmeister, sagte zu dem Urteil: "Uns ist wichtig hervorzuheben, dass das Gericht unsere umfangreichen Anstrengungen, der Unterlassungsverfügung zu entsprechen, anerkannt hat." Zwar sei die Ordnungsstrafe aus eBays Sicht unverhältnismäßig, sie betrage aber nur ein Bruchteil dessen, was LVMH gefordert habe. "Wir gehen davon aus, dass die übergeordneten Gerichte diese Entscheidung aufheben und gewährleisten werden, dass E-Commerce-Unternehmen wie eBay Käufern und Verkäufern auch zukünftig als Plattformen dienen, um mit authentischen Produkten zu handeln", erklärte Schirmeister.
Im Juni 2008 wurde eBay zur Zahlung von 35,5 Millionen Euro verurteilt, weil über den Online-Marktplatz gefälschte LVMH-Produkte gehandelt worden waren. Gleichzeitig veruteilte das Gericht eBay zur Zahlung eines zusätzlichen Ordnungsgelds von 3 Millionen Euro wegen des Verstoßes gegen Vereinbarungen über selektive Distributionssysteme und untersagte den Handel mit authentischen Parfüms des LVMH-Konzerns. eBay hat gegen die Urteile Berufung eingelegt; am 28. Mai 2010 finden Anhörungen im Prozess über selektive Distribution statt. (ad)