eBay führt härtere Regeln für Verkäufer ein

Das Internetauktionshaus lockert das Versandkostenverbot und erhöht die Mindestanforderungen an Verkäufer. Diese müssen außerdem PayPal-Zahlung anbieten, wenn sie noch wenig Bewertungen haben.

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Von
  • Axel Kossel

Im Februar und April führt das Internetauktionshaus eBay neue Bedingungen ein. Ab 25. Februar 2010 müssen alle Verkäufer, deren Konto weniger als 50 Bewertungspunkte aufweist, PayPal als Zahlungsoption anbieten. Das soll in Verbindung mit dem PayPal-Käuferschutz das Vertrauen der Käufer in solche Anbieter stärken, so eBay. Bislang konnten neue Verkäufer und Gelegenheitsnutzer selbst entscheiden, ob sie das wünschten. Künftig kommen sie nicht mehr umhin, ein PayPal-Konto zu eröffnen und zu nutzen.

Bereits zum 8. Februar wird die Pflicht, in etlichen Produktkategorien kostenlosen Versand anzubieten, durch Obergrenzen für die Versandkosten ersetzt. Das soll weiterhin verhindern, dass Händler durch niedrige Preise aber hohe Versandkosten den Wettbewerb verzerren. Der bisherige Zwang zum kostenlosen Versand bedeute aber bei Auktionen von gebrauchten und billigen Artikeln mit Startpreis von 1 Euro für die Verkäufer das Risiko, dass die Versandkosten höher als der Verkaufspreis ausfallen konnten. Die neue Regelung schreibt hingegen auf dem gesamten Marktplatz realistische Versandkosten vor: maximal 2,50 Euro für Brief- und 2 Euro für Warensendungen. In bestimmten Kategorien mit großen oder teuren Artikeln sind auch Päckchen und Pakete bis 7 Euro gestattet.

Ab April wird man bei eBay einfacher zum Powerseller: Statt je 300 verkaufte Artikel in drei aufeinanderfolgenden Monaten genügen 180 Transaktionen mit Käufern in Deutschland, Österreich und der Schweiz und ein Brutto-Umsatz von 2500 Euro innerhalb von 12 Monaten. Im Gegenzug erhöht eBay die Mindeststandards für Verkäufer: Sie müssen ab April bei der Kundenzufriedenheit in puncto "Artikel wie beschrieben", "Kommunikation", "Bearbeitungszeit" und "Verpackungs- und Versandkosten" durchschnittlich mindestens 4,4 von 5 Punkten aufweisen, statt wie bisher 4. In der Kategorie "Artikel wie beschrieben" dürfen maximal 1,2 Prozent der Bewertungen nur 1 oder 2 Sterne erreichen, in den anderen Kategorien 2,4 Prozent, oder aber jeweils nicht mehr als 4, wobei nur Geschäfte mit Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz gerechnet werden.

Allgemeine Verstöße gegen Grundsätze sollen bei Powersellern künftig geahndet werden. Vorbildliche Powerseller werden hingegen mit Rabatten und guter Einordnung in den Suchergebnissen belohnt. Alle anderen Verkäufer müssen bei Nichteinhaltung der Mindeststandards mit Sanktionen wie einer schlechteren Platzierung in den Ergebnissen der Suche nach "Beliebteste Artikel" oder der Einschränkung ihrer Verkaufsaktivität rechnen. Außerdem sind ab April alle Verkäufer zur Einhaltung des Grundatzes zum professionellen Verkaufen auf eBay verpflichtet. Darin stehen Selbstverständlichkeiten wie: "Bilder, die einem Angebot hinzugefügt werden, müssen den zum Verkauf stehenden Artikel zeigen."

Im Februar und März will eBay außerdem die Kategorienstruktur überarbeiten. Ab 29. März soll es dann in mehr Kategorien als bisher möglich sein, Artikel mit mehreren Varianten einzustellen. Ab April versieht der eBay-Bilderservice hochgeladene Fotos auf Wunsch mit Wasserzeichen. Und Angebote mit der Option "Gültig bis auf Widerruf" enden ab 29. März automatisch nach 16 Monaten, sofern kein Abverkauf stattgefunden hat. (ad)